Auslöser 1: Corona und Nebenwirkungen
Die Corona-Pandemie hat schwerwiegende finanzielle Folgen und Nebenwirkungen für die Reha-Kliniken. Die Belastungen (durch höhere Kosten bei gleichzeitigen Einnahmeausfällen) wurden durch Hilfsleistungen nur teilweise ausgeglichen – und nahezu alle Hilfsleistungen endeten zum 30.06.2022. Stattdessen werden die Kliniken mit der Rückforderung von SodEG-Zuschüssen durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) konfrontiert.
Corona-Mehrkosten
Zu den durch gesetzliche Infektionsschutz- und Hygieneauflagen entstehende Mehrkosten, die von den Kliniken zu tragen sind, gehören
- zusätzlicher Bedarf an persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für Mitarbeiter:innen und Patient:innen, z. B. Masken, Desinfektionsmittel
- höherer Aufwand für Catering (individuelles Servieren, kein Buffet mehr möglich)
- Abstandsregelungen erfordern kleinere Patientengruppen, mehr Räume und mehr Personal
- Corona-Tests erfordern mehr Personal
Minderbelegung
Die Belegungszahlen der Reha-Einrichtungen sind seit Beginn der Corona-Pandemie massiv zurückgegangen, teilweise um bis zu 40 Prozent. Nach wie vor gibt es viele Ausfälle bei der Belegung. Die oftmals kurzfristigen Absagen und vorzeitigen Abreisen der Patienten aufgrund von positiven Tests oder Quarantäneanordnungen können die Kliniken nicht steuern.
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat in den Jahren 2020 und 2021 für Reha und Vorsorge rund eine Milliarde weniger ausgegeben als im Jahr 2019, die Deutsche Rentenversicherung (DRV) schätzungsweise 500 Mio. Euro weniger.
Fehlender Ausgleich
Der Corona-Schutzschirm für die Reha endete zum 30.06.2022. Sie bekommen seit dem
- keinen Minderbelegungsausgleich von der GKV
- keine Ausgleichszahlungen für Personalkosten und keinen Hygienezuschlag der DRV, GKV, DGUV, PKV
Stattdessen Rückforderung von SodEG-Zuschüssen durch die DRV
Die DRV fordert von den Reha-Kliniken die Rückzahlung der nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) ausgezahlten Zuschüsse. Viele Kliniken sollen die erhaltene SodEG-Hilfe trotz erheblicher pandemiebedingter Patientenrückgänge vollständig zurückbezahlen, was angesichts ihrer angespannten finanziellen Lage nicht leistbar ist. Wenig nachvollziehbar sind die Rückforderungen auch deshalb, weil die Reha-Ausgaben der DRV im Jahr 2020 fünf Prozent niedriger waren als im Vorjahr und unter Berücksichtigung der geforderten Rückzahlungen weiter sinken würden.