Fachausschuss Rehabilitation und Pflege

Mit dem Inkrafttreten des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe - zum 01.07.2001 wurde ein bedeutender Meilenstein in der Geschichte des Rehabilitationswesens und der Behindertenpolitik gesetzt. Hiermit hat der Gesetzgeber deutlich gemacht, dass die Rehabilitation neben der Akutbehandlung und Pflege eine gleichberechtigte Säule des deutschen Sozialwesens darstellt.

Die Rehabilitation hat mit Blick auf die Partizipation und Aktivitäten der Patienten einen vollkommen eigenständigen Aufgabenbereich wahrzunehmen. Durch die Zusammenfassung, Harmonisierung und Weiterentwicklung des Rehabilitationsrechts in einem eigenen Sozialgesetzbuch erhielt die Rehabilitation den ihr seit langer Zeit zustehenden Stellenwert.  

Es ist jedoch auch nach Jahren der Einführung des SGB IX festzustellen, dass die tatsächliche Wirklichkeit der Bedeutung der medizinischen Rehabilitation, welche ihr durch das SGB IX gesetzlich zugewiesen wurde, bei weitem nicht gerecht wird. Rehabilitationseinrichtungen werden mehr denn je mit dramatischen Belegungseinbrüchen konfrontiert und bekommen gleichzeitig zu spüren, was ein nicht gesetzlich geregeltes Preisfindungssystem bedeutet.

Den damit verbundenen und weiteren Herausforderungen nimmt sich insbesondere der Fachausschuss Rehabilitation und Pflege des BDPK an, dem kompetente Vertreter aus Rehabilitations-, Vorsorge- und Pflegeeinrichtungen angehören. In diesem Rahmen werden sowohl politische Positionen vorbereitet und Empfehlungen an den Vorstand des BDPK gegeben als auch darüber hinausgehende inhaltliche Arbeit geleistet. Hier wird der Fachausschuss insbesondere von den indikationsspezifischen Facharbeitsgruppen unterstützt.

Neben der weiteren Begleitung einer konsequenten Umsetzung des SGB IX und der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) stehen insbesondere die Themen Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement im Vordergrund, verbunden mit der Forderung nach einem Qualitätswettbewerb und dass sich Qualität für den Leistungserbringer in der Belegung und Vergütung lohnen muss. Einen ebenso wichtigen Schwerpunkt bildet die Entwicklung und Einführung eines Vergütungssystems für die Rehabilitation auf der Grundlage eines eigenen Klassifikationssystems. Des Weiteren wird die Einbindung der Rehabilitation sowie die gleichberechtigte Stellung von Rehabilitationseinrichtungen im Rahmen neuer Versorgungsformen, wie der integrierten Versorgung und der Disease-Management-Programme, verfolgt. Der Fachausschuss befasst sich ebenfalls mit Fragen der Frührehabilitation und der ambulanten Rehabilitation, wobei die hohen Qualitätsstandards analog derer der stationären Rehabilitation zugrundegelegt werden müssen, denn: „Wo Rehabilitation drauf steht, muss auch Rehabilitation drin sein!“

Schwerpunkte der Arbeit des Fachausschusses sind ferner Themen der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung sowie der Prävention und Gesundheitsförderung im Rahmen des geplanten Präventionsgesetzes.