Berlin, 05. Juni 2025 - Mit einem klaren Appell an die neue Bundesregierung eröffnete Dr. Hans-Heinrich Aldag, Präsident des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken e. V. (BDPK), den diesjährigen Bundeskongress in Berlin. Vor über 200 Vertreter:innen aus Gesundheitspolitik, der Sozialversicherungsträger, der Fachverbände sowie zahlreicher Kliniken in privater Trägerschaft machte Aldag gleich zu Beginn deutlich: „Ein gesundheitspolitisches ‚Weiter so‘ können wir uns nicht länger leisten.“
In ihrem Impulsvortrag „Die Krankenhausreform aus Sicht der Bundesländer“ erklärte Ministerin Prof. Dr. Kerstin von der Decken aus Schleswig-Holstein: „Wir werden uns als Länder dafür einsetzen, dass wir mehr Planungshoheit und Planungssicherheit erhalten“. Dies bekräftigte auch Staatssekretär Matthias Heidmeier vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: „Krankenhausplanung ist verfassungsrechtlich Ländersache. Deshalb ist hier die Abstimmung zwischen Bund und Ländern wichtig“.
Auch die geplante Vorhaltefinanzierung greift nach Einschätzung des BDPK zu kurz. Es drohten neue Fehlanreize und gleichzeitig längere Wartezeiten für die Patient:innen, so Dr. Mate Ivančić, 2. Vizepräsident des BDPK und Vorsitzender Geschäftsführender Direktor der Schön Klinik SE. Dass Änderungen an der nach wie vor fallzahlabhängigen Vorhaltevergütung erforderlich sind, bekräftigte auch Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes.
Ein weiteres zentrales Thema ist die Sicherung der Fachkrankenhäuser. Die zu eng gefasste Definition der Fachkrankenhäuser sowie eingeschränkte Kooperationsmöglichkeiten gefährden aus Sicht des BDPK die fachklinische Versorgung. Dr. Christos Pantazis, MdB (SPD) und Emmi Zeulner, MdB (CSU) versprachen diesbezüglich praxistaugliche Anpassungen und boten in diesem Zuge konstruktive Gespräche mit den Krankenhausträgern an.
Unabhängig von der Krankenhausreform zeigen sich Ineffizienzen insbesondere in den ungebremst steigenden Personalausgaben. Die zentralistisch verordneten Personalvorgaben haben sich in den vergangenen Jahren verselbständigt, ohne dass sie auf belastbarer Evidenz beruhen. Die damit verbundenen Kostensteigerungen haben weder die Versorgung der Patient:innen spürbar verbessert, noch die Arbeitsbedingungen im medizinischen und pflegerischen Bereich nachhaltig verändert.
Einig waren sich alle Teilnehmer:innen der Podiumsdiskussion, dass in Deutschland im EU-Vergleich viel Geld für unsere Gesundheitsversorgung ausgegeben wird. „Wir geben unfassbar viel Geld aus und liegen im OECD-Vergleich vorn mit unseren Ausgaben“, so Robert Möller, BDPK-Vorstandsmitglied und Vorsitzender der Geschäftsführung der Helios Kliniken GmbH.
Um die begrenzten Mittel im Gesundheitssystem effizient einzusetzen, müssen die Ausgaben konsequent dem relevanten Outcome – der Ergebnisqualität – gegenübergestellt werden. Möller brachte es auf den Punkt „Es ist ein Skandal, dass sich die Gesetzgebung überhaupt nicht um Ergebnisqualität kümmert.“
Die Forderung an die neue Bundesregierung ist damit klar: Statt starrer Vorgaben braucht es mehr Gestaltungsfreiheit für die Krankenhäuser, um durch optimierte Abläufe und medizinisch sinnvolle Strukturen die Versorgung effizienter gestalten zu können. Die Qualität der Versorgung wird dabei durch eine kontinuierliche Messung der Ergebnisqualität sichergestellt.
„Letztlich werden die Veränderungen in der Krankenhauslandschaft auch die Reha-Kliniken tangieren, so wie das schon immer war,“ stellte BDPK-Präsident Aldag fest. Zudem stehen die Rehabilitationseinrichtungen vor wegweisenden Herausforderungen. Die Finanzierung ihrer Leistungen bei der Deutschen Rentenversicherung wird komplett neu geregelt – bis Jahresende müssen neue Vergütungssätze verhandelt sein, die ab dem 1. Januar 2026 gelten. Thomas Keck, erster Direktor der DRV Westfalen, stellte das neue Vergütungssystem der DRV vor und betonte, dass durch die kritische Begleitung des BDPK im Vergütungssystem viel bewegt wurde und es sich um ein lernendes System handle.
Dr. Dana Matlok, Leiterin der Gruppe Rehabilitation in der gesetzl. Rentenversicherung beim BMAS, ging auf die vorgesehenen Neuerungen in der medizinischen Rehabilitation für die neue Legislaturperiode ein. Im Fokus stehen dabei insbesondere der Ü45-Check, die Sicherung der Erwerbsfähigkeit, das Fallmanagement, das Betriebliche Eingliederungsmanagement sowie der Gemeinsame Grundantrag. Dass es sich bei dem Gemeinsamen Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen um ein nicht gerade leichtes Unterfangen, sondern um ein Mammutprojekt handelt, stellte Gülcan Miyanyedi, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)an denAnfang ihres Vortrags. Ziel eines trägerübergreifenden „Reha-Antrags“ ist die Förderung eines einfachen, ganzheitlichen, digitalen Zugangs, ausgehend vom Bedarf einer Person. „Ein Reha-Antrag soll die Grundlage für Leistungen wie aus einer Hand sein“, so Miyanyedi.
In der Podiumsdiskussion waren sich alle einig, dass ein niederschwelliger Zugang zu Reha-Leistungen und die bedarfsgerechte Ausgestaltung des Reha-Budgets zwingend erforderlich sind. Im Kampf gegen den Pflegekräftemangel gilt es endlich wichtiges Potenzial zu nutzen und die Pflegeausbildung in Reha-Kliniken zuzulassen.