Qualität als Entscheidungskriterium in der Krankenhausplanung

Das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) hat im September 2015 das Gutachten "Qualität als Entscheidungskriterium in der Krankenhausplanung" im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Landeskrankenhausgesellschaften veröffentlicht.

Gemäß dem Krankenhaus-Strukturgesetz (KHSG) sollen zukünftig Aspekte der Qualitätssicherung eng mit der Krankenhausplanung verknüpft werden. Ziel des Gutachtens war es, neben einer Bestandsaufnahme aller Landeskrankenhauspläne, der Definition von Anforderungen an eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung und einer Darlegung der qualitätsorientierten Planung im internationalen Vergleich die Kriterien für eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung umfassend darzulegen. Das Gutachten (Anlage) stellt darauf ab, dass eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung stets im Zusammenhang mit einer bedarfsgerechten Versorgung stehen sollte und diese vor allem nicht gefährden darf. Sie muss als ein unterstützendes Instrument begriffen werden, das andere krankenhausplanerische Aspekte nicht ersetzen kann. Machbarkeitsstudien im Hinblick auf eine flächendeckende Versorgung, die Finanzierbarkeit und die Praktikabilität sind vor der Aufnahme krankenhausplanerischer Qualitätsvorgaben durchzuführen. Erst dann kann eine entsprechende Evaluation erfolgen.

In dem Gutachten wird zudem konstatiert, dass die Qualität nicht erst mittels der Krankenhausplanung in die stationäre Versorgung implementiert werden muss. Bereits heute werden seitens der Krankenhäuser insbesondere durch das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement, die Beteiligung an Maßnahmen der externen Qualitätssicherung, die jährlich zu veröffentlichenden Qualitätsberichte, freiwillige Verfahren der Qualitätsbewertung und Zertifizierungen umfangreiche Instrumente vorgehalten.

Die Studie finden Sie auf der Homepage des DKI