Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)

Stellungnahme vom 13. September 2018 zum Referentenentwurf einer Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)

A.    Vorbemerkung

Die Kliniken in privater Trägerschaft halten die Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen für kein geeignetes Mittel zur Verbesserung der Qualität der Patientenversorgung. Im Hinblick auf unsere grundsätzlich ordnungspolitischen Bedenken, verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom 12.05.2017 zum Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten (Ausschussdrucksache 18(14)249.2).

Die im Verordnungsentwurf nun konkret vorliegenden Untergrenzen basieren maßgeblich auf einer durch die Selbstverwaltung in Auftrag gegebenen empirischen Studie zur Erfassung der bestehenden Personalausstattung. Bei dieser Studie sind für die Festlegung von Untergrenzen nicht ausreichend aussagekräftige Ergebnisse herausgekommen. Auf dieser Basis mathematisch Patientengefährdung für ein Viertel der Kliniken mit geringerer Personalausstattung anzunehmen, ist aus unserer Sicht nicht sachgerecht. Es drohen Versorgungsengpässe, wenn Fachabteilungen Patienten abweisen müssen, weil sie Vorgaben nicht erfüllen können.