Patientendaten-Schutzgesetz: Stellungnahme der AG MedReha

Die AG MedReha fordert den Einbezug der Reha-Leistungserbringerverbände bei der Entwicklung der Telematikinfrastruktur und die Sicherstellung einer schnellstmöglichen Umsetzung der Finanzierungsvereinbarung.

Mit dem Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendatenschutz-Gesetz - PDSG) will das Bundesministerium für Gesundheit die Möglichkeiten und Vorteile der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Versicherten nutzbar machen. Die ePA soll dabei hinsichtlich ihrer Inhalte, Nutzung der Verarbeitungsbefugnisse und der Zugriffskonzeption näher ausgestaltet werden. Die Dynamik bei der Anwendung medizinischer Anwendung der Telematikinfrastruktur soll durch Anreize und Fristen erhöht und im Hinblick auf datenschutzrechtliche Vorgaben angepasst werden. Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sollen sich an die Telematikinfrastruktur anschließen können und erhalten dafür einen Ausgleich der Ausstattungs- und Betriebskosten.

Die in der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation (AG MedReha) organisierten Verbände haben zum Referentenentwurf des PDSG eine gemeinsame Stellungnahm eingereicht (Anlage). Zentrale Forderungen der AG MedReha sind:

  • Einbezug der Reha-Leistungserbringerverbände bei der Entwicklung der Telematikinfrastruktur (Vertretung im Beirat der Gesellschaft für Telematik)
  • Sicherstellung einer schnellstmöglichen Umsetzung der Finanzierungsvereinbarung (spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes)
  • Regelung der Zuschläge für die Speicherung von Daten auf der ePA in der Finanzierungsvereinbarung