Stellungnahme vom 3. Juni 2019 zum MDK-Reformgesetz

Der BDPK begrüßt den Gesetzentwurf zur Reform des medizinischen Dienstes. Ein solcher ist dringend notwendig, um den Aufwand der stetig zunehmenden Abrechnungsprüfungen einzudämmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern leiden zunehmend unter dem bürokratischen Aufwand der Dokumentation und der Überprüfung. Sehr sinnvoll ist es, den medizinischen Dienst unabhängig von den Krankenkassen auszugestalten. Besonders begrüßen wir auch die mit dem Gesetzentwurf verbundene Aufnahme von Leistungen der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation nach Schlaganfällen und Schwersthirnverletzungen.

Wir verweisen zusätzlich auf die Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft, die vom BDPK mitgetragen wird.

Den vollständigen Wortlaut der BDPK-Stellungnahme finden Sie in der Anlage.