Kolumne Thomas Bublitz
Bei Lichte betrachtet
Was leistet eine gute Gesundheitsreform? Aus meiner Sicht müsste sie mehrere Ziele erfüllen: erstens die vorhandenen Probleme lösen, die ohne die Reform weiterbestehen würden, und dafür die richtigen Instrumente einsetzen. Zweitens erkennbare Vorteile bringen für die Patienten in Form einer besseren Versorgung und für die Beschäftigten in Form von besseren Abläufen in Krankenhäusern und Arztpraxen. Drittens wäre die Versorgung auch noch wirtschaftlicher als zuvor. Viertens sollten sich deutlich mehr Menschen und Institutionen mit der Reform identifizieren, als sie abzulehnen.
Betrachten wir, was die Krankenhausreform in diesen Bewertungsdimensionen bewirkt: Ja, sie schafft mehr Spezialisierung, weil weniger Krankenhäuser mehr Patienten behandeln. Dadurch könnte es bessere Behandlungsergebnisse geben. Ob die medizinische Versorgung der Menschen allerdings ohne längere Wartezeiten möglich ist, muss eher bezweifelt werden. Denn die Kriterien für die Leistungsberechtigung der Krankenhäuser sind in Großstädten mit vielen Menschen die gleichen wie auf dem Land mit wenigen Einwohnern. Viele Kliniken in ländlichen Regionen werden die Kriterien nicht erfüllen können und dann aus dem Krankenhaus-Atlas verschwinden. Auch die Perspektive der Umwandlung in regionale Versorgungszentren ist eher fraglich, weil weder die Investitions- noch Vorhaltefinanzierung gezahlt werden soll. Ob sich die Träger unter diesen Bedingungen Investitionen in ländliche Krankenhäuser vorstellen können, ist fraglich. Fragezeichen muss man ebenfalls bei der Verbesserung der Arbeitssituation der Mitarbeitenden machen. Weniger Bürokratie und Komplexität sind nicht zu erwarten. Und wirtschaftlicher als bisher wird die Versorgung sicherlich auch nicht, wie die Beispiele zentralistischer Staatsmedizin in anderen Ländern zeigen.
In der Summe werden die bestehenden Probleme also nicht gelöst, weil die vorgesehenen Instrumente, zum Beispiel eine fallzahlorientierte Vorhaltevergütung, fehlerhaft sind. Selbst die zwingend notwendige Einheit von Planung auf Landesebene und Finanzierung der Leistungen wird durchbrochen. Logische Folge davon ist, dass außerhalb der Universitätskliniken kaum nennenswerte Unterstützer der Krankenhausreform zu finden sind. In weiten Teilen der gesundheitspolitischen Szene der Republik herrscht Sprachlosigkeit in Richtung des Ministeriums. Eine echte Debatte, in der gute Argumente das Ergebnis verbessern, gibt es schon lange nicht mehr. Die Bundesländer drohen gar, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Eine Revolution im positiven Sinne sieht aus meiner Sicht anders aus.