DRV und SodEG

BSG-Urteil fehlerhaft ausgelegt

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) will Zuschüsse, die während der Coronapandemie nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) an Reha-Einrichtungen gezahlt wurden, neu berechnen. Der BDPK begrüßt das, hält aber die Umsetzung für regelwidrig.

In einem Rundschreiben an die Einrichtungen begründet die DRV die Neuberechnung mit einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17. Mai 2023, nach dem die Bemessungsgrundlage für die zu berechnenden Erstattungsansprüche der Kostenträger höher ausfällt, als es die DRV angenommen hatte. Das entspricht auch der Rechtsauffassung und einer Forderung des BDPK. Anders als der BDPK leitet die DRV allerdings aus dem Urteil ab, dass auch Einsparungen bei variablen Kosten bei der Berechnung der Erstattungsansprüche beachtet und diese von den Einrichtungen nun detailliert nachberechnet werden müssten. Statt eines umfangreichen Nachweises bietet die DRV auch an, dass die Einrichtungen einer pauschalen, 25-prozentigen Berücksichtigung eventueller Einsparungen zustimmen. Das SodEG regelt, welche Tatbestände zu Erstattungsansprüchen der Leistungsträger führen. Einsparungen der Einrichtungen werden dort nicht genannt, sondern bereits pauschal bei der Zuschusshöhe in Höhe von 25 Prozent berücksichtigt. Die Vorgehensweise der DRV bedeutet im Ergebnis, dass sie Einsparungen im Sachkostenbereich in Höhe von 25 Prozent sowohl bei der Zuschusshöhe als auch bei der Bemessungsgrundlage – also zweimal – pauschal berücksichtigen will. Damit versucht die DRV, die Gültigkeit der bisherigen Berechnungen der Erstattungsansprüche „durch die Hintertür“ wieder aufleben zu lassen, wodurch die Einrichtungen mit höheren Erstattungsforderungen belastet würden, als es nach der Gesetzeslage und der Rechtsprechung der Fall wäre.

Der BDPK und die Reha-/Vorsorgeeinrichtungen haben der DRV ihre abweichende Rechtsauffassung schriftlich dargelegt und um Gespräche zu dem strittigen Thema gebeten – das wurde von der DRV bisher abgelehnt. Eine abschließende Klärung muss wohl auf dem Rechtsweg erfolgen.