Kolumne Thomas Bublitz
Türen öffnen
Ohne Zweifel brauchen wir die Krankenhausreform, die Analyse ist eindeutig: Die Finanzen (Investitions- und Betriebskostenfinanzierung) hinken hinter der Kostenentwicklung hinterher und die Inflationsbelastungen sind nicht ausgeglichen, die Bürokratie nimmt überhand, Fachkräfte fehlen und die vielen konservativen Strukturvorgaben für die Krankenhäuser sind echte Innovationskiller. 80 Prozent der deutschen Krankenhäuser erwarten nach Erhebungen des Deutschen Krankenhausinstitutes für 2023 einen deutlichen Jahresfehlbetrag. Unser Bundesminister hat durchaus mutig und „out of the box“ mit der wissenschaftlichen Regierungskommission einen Aufschlag gewagt, der im Hinblick auf die beschriebenen Problemlagen neue Herangehensweisen beschreibt. Besäße er nur das Vertrauen, wirklich zu diskutieren und Einwände zu berücksichtigen, wäre ein großer Wurf möglich.
Zwei Kernprobleme bleiben im KHVVG-Entwurf, der Ende September in die Anhörung gegangen ist, nach wie vor: Vorgesehen ist, dass die Länder die Leistungsgruppen nur nach Erfüllung der Bundesvorgaben für die Leistungsgruppen auf Bundesebene gemäß § 135e SGB V zuweisen dürfen. Deren Erfüllung bestätigt alle zwei Jahre der Medizinische Dienst. Abweichungen durch die Länder sind nur im Benehmen mit den Krankenkassen und ansonsten entsprechend bei zu langen Fahrzeiten auf Landesebene möglich. Damit gibt es faktisch keine Entscheidungsspielräume für die Krankenhausplanung auf Landesebene mehr. Eine solche Entmachtung können sich die Länder aus meiner Sicht nicht bieten lassen. Warum eigentlich nicht etwas mehr Zurückhaltung von Bundesebene für die Planungshoheit der Länder? Ein bundeseinheitliches Leistungsgruppensystem für die Planung mit dem KHVVG wäre doch auch ein Riesenerfolg.
Die Vorhaltepauschale ist mit ihrem Fallzahlbezug komplett ordnungspolitisch verunglückt. So wird es zu neuen Fehlanreizen und der Gefahr von Wartelistenmedizin kommen. Klüger wäre es stattdessen, bedarfsnotwendige, aber defizitär betriebene Krankenhauseinheiten (zum Beispiel Notaufnahmen, Intensivstationen oder Geburtshilfen) unabhängig von ihrer Inanspruchnahme zu finanzieren und mit den erzielten Leistungserlösen zu verrechnen. Das würde bedarfsnotwendige Versorgung sichern.
Natürlich können Fehleinschätzungen im Eifer des Gefechtes passieren. Wenn man es aber bemerkt oder darauf aufmerksam gemacht wird, sollte man nicht stur mit dem Kopf durch Wand wollen, sondern besser nach der Tür suchen …