Kolumne Thomas Bublitz
Überall ein bisschen von nichts!
Ich dachte, wir hätten die Schwelle der noch erträglichen Bürokratie und Regelungskomplexität bereits erreicht. Dies ist aber offensichtlich nicht der Fall. Gerade wird der Referentenentwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen bekannt. Wegen des nahenden Redaktionsschlusses bleibt nur ein kurzer Blick in das neue Regelwerk. Was droht, ist aus meiner Sicht das Gegenteil von Entökonomisierung, Entbürokratisierung und Versorgungssicherheit.
Die Qualitätsvorgaben für die Leistungsgruppen werden auf Vorschlag der medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften in einem gemeinsamen Ausschuss auf Bundesebene mit GKV-Spitzenverband, DKG, Bundesärztekammer und Pflegeverbänden festgelegt. In den einzelnen Krankenhäusern überprüft der Medizinische Dienst umfassend das Vorliegen aller Voraussetzungen. Danach erst kann die jeweilige Planungsbehörde des Bundeslandes eine Entscheidung zur Krankenhausplanung treffen. Neu ist das Instrument von sogenannten „Mindestvorhaltezahlen“, die das einzelne Krankenhaus zusätzlich erfüllen muss. Eine Unterschreitung dieser Mindestvorhaltezahlen, die vom InEK jährlich festgestellt werden soll, führt dazu, dass die Erlaubnis zur Leistungsabrechnung im Folgejahr erlischt.
Ein Unterschreiten der Qualitätsvorgaben bei versorgungsnotwendigen Krankenhäusern kann allenfalls übergangsweise akzeptiert werden. Aus meiner Sicht ist damit jegliche Planungssicherheit für die Krankenhäuser passé. Das Rennen um die Fallzahlen ist nun überlebenswichtiger denn je. Zu wenig Patienten heißt nun: Verlust der Zulassung.
Der Gesetzentwurf beinhaltet auch keine wirksame Lösung für das drängendste Problem: eine hinreichende finanzielle Soforthilfe für die strauchelnden Krankenhäuser. Auf die ambulante Versorgung zu bauen, die den Krankenhäusern nur so lange zustehen soll, wie niedergelassene Ärzte fehlen, könnte sich als Trugschluss erweisen. Auch die vielen summarisch aufgelisteten Leistungen der Pflegeversicherung für die Level-1-Krankenhäuser sind nur ein kleiner Hoffnungsschimmer. An den Regularien scheitern gerade viele Pflegeheimbetreiber und sie führen zudem ins bürokratische Dickicht der Heimgesetze der Länder.
Die Bundespolitik zementiert mit dem Gesetzentwurf fragwürdige Instrumente, die zu einer erneuten Verkomplizierung des Systems führen und den Bundesländern Fesseln für die Krankenhausplanung anlegen. Krankenhäuser werden abwägen, ob sich Investitionen in dieses wacklige System überhaupt noch lohnen. Ich habe leider wenig Hoffnung, dass sich daran im parlamentarischen Verfahren noch etwas ändern wird