Vorgesehene Inhalte des Transparenzgesetzes
Der Gesetzentwurf des BMG sieht vor, dass alle Krankenhäuser in Versorgungsstufen oder Level eingeordnet werden sollen. Voraussetzung für die Einstufung als Level-3-Krankenhaus ist das Vorhandensein von jeweils mindestens fünf internistischen und chirurgischen Leistungsgruppen und jeweils einer Leistungsgruppe Allgemeinmedizin, Intensivmedizin und Notfallmedizin sowie zusätzlich acht weiteren Leistungsgruppen. Für das Level 2 sind mindestens jeweils zwei internistische und chirurgische Leistungsgruppen sowie jeweils eine Leistungsgruppe Intensivmedizin und Notfallmedizin sowie zusätzlich drei weitere Leistungsgruppen erforderlich. Level-1n-Krankenhäuser sollen mindestens jeweils eine Leistungsgruppe Allgemeine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Intensivmedizin und Notfallmedizin haben. Die Einordnung der Kliniken der Level F (Fachkrankenhäuser) und Level 1i soll in Abstimmung mit der zuständigen Landesbehörde erfolgen. Die Klassifikation aller Krankenhäuser sollen die zuständigen Landesbehörden übernehmen, wobei die Verteilung der 65 Leistungsgruppen aus dem Anfang Juli vereinbarten Eckpunktepapier auf die einzelnen Stand- orte vorgesehen ist. Neben der Leveleinteilung sollen im Internet die erbrachte Fallzahl, die personelle Ausstattung im Verhältnis zum Leistungsumfang und patientenrelevante Ergebnisse aus Qualitätssicherungsverfahren für jedes Krankenhaus veröffentlicht werden. Das Transparenzverzeichnis soll ab 1. April 2024 online gehen und auf Basis neuer Datenauswertungen fort- laufend aktualisiert werden. Die Aufbereitung, Zusammenführung und Auswertung der Daten sollen durch das Institut für Qualitätssicherung und Trans- parenz im Gesundheitswesen (IQTIG) erfolgen.