Umsatzsteuer von Privatkliniken
Endlich Klarheit schaffen
Der BDPK fordert, dass die unberechtigte umsatzsteuerrechtliche Ungleichbehandlung von Privatkliniken ohne Versorgungsvertrag beendet wird. Möglich wäre dies mit dem Jahressteuergesetz 2022, das bis Ende dieses Jahres vom Bundestag verabschiedet werden soll.
Betroffen sind rund 180 deutsche Kliniken, die eine Zulassung nach § 30 Gewerbeordnung (GewO) haben, aber ohne Versorgungsvertrag mit den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern arbeiten und nicht im Krankenhausplan eines Bundeslandes stehen. Diese Kliniken behandeln überwiegend Beihilfe- und Privatpatienten (Feuerwehr-, Polizei-, Justizbeamte und Lehrer) und Selbstzahler, aber auch gesetzlich versicherte Patienten im Wege der Kostenerstattung (§ 13 Abs. 2 SGB V). Sie erbringen die gleichen medizinisch notwendigen Leistungen wie andere Kliniken, anders ist bei ihnen lediglich der Kostenträger. Dennoch sind die Privatkliniken nach der gegenw.rtigen Rechtslage nur eingeschränkt von der Umsatzsteuer befreit, was für sie erhebliche Erschwernisse, unnötige Mehrkosten und rechtswidrige Wettbewerbsnachteile nach sich zieht. Die betroffenen Kliniken wehren sich deshalb mit Unterstützung durch den BDPK bereits seit Jahren sowohl beim deutschen Gesetzgeber als auch auf europ.ischer Ebene gegen die ungerechte steuerliche Behandlung. Aktuell hat der BDPK mit einer ausführlichen Stellungnahme zum geplanten Jahressteuergesetz 2022 die Sachlage erläutert und eine Neuregelung gefordert. In den bisherigen Gesetzesvorlagen fehlt eine entsprechende Anpassung. Nach Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages ist für Anfang Dezember die Verabschiedung des Gesetzes geplant.