Tagesklinische Behandlungen

Empfehlung ist ein erster Schritt

Der BDPK bewertet die Empfehlungen der Regierungskommission zur Einführung von „Tagesbehandlungen im Krankenhaus“ als richtigen Ansatz. Bei der Umsetzung in gesetzliche Regelungen müssen jedoch Versorgungsbruchstellen und überzogene Regulierungen vermieden werden.

Die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ hatte Ende September ihre Empfehlungen zur „Tagesbehandlung im Krankenhaus zur kurzfristigen Entlastung der Krankenhäuser und des Gesundheitswesens“ vorgelegt. Vorgeschlagen wird, dass die Tagesbehandlung im Krankenhaus zukünftig im DRG-System abgebildet wird. Dazu soll für nicht anfallende Übernachtungskosten das Relativgewicht (Bewertungsrelation) der DRG pauschal um 0,04 pro entfallender Nacht gemindert werden. Bei einer viertägigen Tagesbehandlung wären dies beispielsweise drei Nächte und eine Absenkung um 0,12 Punkte. Bei der Vorstellung der Empfehlungen sagte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach, das „ineffiziente System“, nach dem Abrechnungen bestimmter stationärer Leistungen für Krankenhäuser bisher nur mit Übernachtung möglich seien, solle mit gesetzlichen Neuregelungen geändert werden. Der BDPK bewertet den Kommissionsvorschlag grundsätzlich positiv, sieht aber auch kritische Punkte, offene Fragen und einen breiten Interpretationsspielraum. Weitere Konkretisierungen sind aus Sicht des BDPK deshalb dringend erforderlich. Insbesondere müssen Versorgungsbruchstellen und überzogene Regulierungen vermieden werden. Ansonsten wird der gewünschte Erfolg nicht nur ausbleiben, sondern ins Gegenteil verkehrt.

Vorschläge im BDPK-Eckpunktepapier

Die von der Kommission empfohlene flächendeckende Einführung tagesklinischer Behandlungen in Krankenhäusern weist in eine ähnliche Richtung wie die Vorschl.ge zur ambulanten Öffnung von Krankenhäusern, die der BDPK im Juni dieses Jahres in einem Eckpunktepapier an die Reformkommission adressiert hatte. Anders als der BDPK-Vorschlag bezieht sich die Kommissionsempfehlung allerdings ausschließlich auf stationäre Krankenhausleistungen, womit nach Ansicht des BDPK die Überwindung der Sektorengrenzen nicht gelingen wird. Um vorhandene Bruchstellen abzubauen, braucht es eine echte Öffnung der Krankenh.user für die ambulante Versorgung.

Zudem sieht der BDPK die Gefahr, dass die Empfehlungen der Kommission zu überdimensionierten Regulierungen führen. Damit würde die Umsetzung der Öffnung bei den Krankenhäusern im Keim erstickt, was gerade bei der beabsichtigten grundlegenden Reform unbedingt vermieden werden sollte. Deshalb muss nach Ansicht des BDPK insbesondere die vorgesehene .berprüfung der prim.ren Fehlbelegung durch den Medizinischen Dienst gestrichen werden. Ansonsten kommt es zu kleinteiligen und bürokratischen Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern – und die Kliniken würden von der optionalen Tagesbehandlung wohl keinen Gebrauch machen. Ebenso hinderlich bei der Umsetzung der Kommissionsempfehlungen ist aus Sicht des BDPK die Festschreibung der Grenzverweildauer und der Mindestaufenthaltsdauer pro Tag im Krankenhaus. Mit diesen aus der stationären Versorgung abgeleiteten Vorgaben wird die Umsetzung der ambulanten Öffnung eher unwahrscheinlich. Aufgrund der von den Krankenkassen abgegebenen Kommentare zu den Vorschl.gen der Krankenhaus-Reformkommission warnt der BDPK vor deren überzogenen Vorstellungen und Forderungen. Perspektivisch entstehende Wirtschaftlichkeitspotenziale dürften nicht von den Kassen abgeschöpft werden, damit die Entwicklung einer klinisch-ambulanten Behandlung im Krankenhaus nicht im Keim erstickt werde.

Das BDPK-Eckpunktepapier zur ambulanten Öffnung von Krankenhäusern können Sie hier lesen und als PDF herunterladen

Zum Vorschlag der Expertenkommission hat der BDPK eine Pressmitteilung veröffentlicht, die Sie hier lesen können