Mutter-/Vater-Kind-Reha
Offener Brief an die Politik
Die im BDPK vertretenen Reha- und Vorsorgekliniken für Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen haben sich Ende Oktober mit einem offenen Brief an die Gesundheits- und Familienpolitiker des Bundes gewandt. Die Kliniken sind bereits seit Jahren chronisch unterfinanziert, jährlich fehlen rund 90 Millionen Euro.
In ihrem Schreiben an die Politik beziehen sich die Kliniken auf ein aktuelles unabhängiges Expertengutachten der aktiva Beratung im Gesundheitswesen GmbH. Nach den Berechnungen der Gutachter hätten die Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen im Jahr 2021 einen Tagessatz in Höhe von 115,74 Euro gebraucht, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Einschließlich der inflationsbedingten Preissteigerungen wäre für das Jahr 2022 ein Tagessatz von über 120 Euro erforderlich. Der tatsächliche Satz liegt durchschnittlich aber nur bei knapp über 80 Euro, also um 40 Euro zu niedrig. Bei rund 105.000 Maßnahmen mit einer Dauer von 21 Tagen ergibt sich ein jährliches Defizit der Kliniken von rund 90 Millionen Euro. Laut Gutachten besteht die Finanzierungslücke in ähnlicher Höhe bereits seit Jahren. Durch die Folgen der Pandemie und die jüngsten Preissteigerungen droht sich die Schieflage jetzt zu verschlimmern und es ist zu befürchten, dass viele Kliniken schließen müssen. Der BDPK fordert die Politiker auf, dieser bedrohlichen gesundheits- und familienpolitischen Fehlentwicklung entgegenzuwirken und sich für eine leistungsgerechte Vergütung der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen für Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen einzusetzen.
Als konkrete Maßnahmen dazu schlägt der BDPK vor:
- Die gesetzliche Festlegung eines sofortigen Ausgleichs in einem Sockelbeitrag von 15 Euro pro Belegungstag und Fall. Dieser setzt sich aus einem Inflationsausgleich (7 Euro) und einem Coronazuschlag (8 Euro) zusammen. Der darin enthaltene Inflationsausgleich sollte bei Nachweis höherer Energiekosten im Einzelfall angepasst werden können.
- Eine gesetzlich festgelegte Mindest-/Basisvergütung als Existenzsicherung mit jährlicher Anpassung (orientiert an der allgemeinen Preisentwicklung).
- Darauf aufbauend eine gesetzliche Vorgabe für die Differenzierung der Honorierung von Leistungen nach unterschiedlichen Bedarfen und Aufwendungen.
- Die gesetzlich festgelegte Erprobung einer Honorierung, die sich an der nachstation.ren Nachhaltigkeit von Behandlungszielen orientiert.