Krankenhausreform
Mehr ambulante Öffnung wagen
In den bisherigen Entwürfen und den angekündigten Themenschwerpunkten der Reformkommission fehlen innovative Ideen zur Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Leistungen. Der BDPK appelliert deshalb an die Beteiligten, dieses wichtige Thema auf die Agenda zu nehmen.
Ansätze für mehr ambulante Leistungserbringung durch die Krankenhäuser sind bei der in der Umsetzung befindlichen Ausweitung der Leistungen im AOP-Katalog ebenso wie bei der Einführung von Hybrid-DRG erkennbar. Allerdings fokussieren beide mehr auf die Ambulantisierung stationärer Krankenhausleistungen als auf eine echte Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung. Eine durchgreifende Überwindung der Sektorengrenzen wird nach Ansicht des BDPK damit allein nicht gelingen.
„Gestreift“ wurde das Thema ambulante Öffnung auch von der Regierungskommission, die in ihrer zweiten Stellungnahme die Einführung von Tagesbehandlungen im Krankenhaus empfohlen hatte. Doch die letztendliche Einführung der Tagesbehandlung mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) erfolgte nur für eingeschränkte Anwendungsgebiete mit restriktiven Rahmenbedingungen für die praktische Umsetzung, wie keine regelhafte Fahrtkostenübernahme für Patient:innen.
Zentraler Bestandteil statt Bruchstück
Nach Auffassung des BDPK muss die ambulante Öffnung von Krankenhäusern als wesentlicher Bestandteil der vorgesehenen Neustrukturierung der Krankenhausversorgung berücksichtigt werden. Dazu sollte – statt einzelner bruchstückhafter Regelungen – eine grundlegende Modernisierung der Rahmenbedingungen erfolgen, wozu an erster Stelle die übergeordneten Rahmenbedingungen der Investitionsfinanzierung und der Versorgungsaufträge gehören, die zielorientiert mit der Förderung ambulant-klinischer Leistungen in Einklang gebracht werden müssen. Auf dieser Grundlage sollten Krankenhäuser auch für die ambulante fachärztliche Versorgung geöffnet werden, womit vorhandene Geräte und das Personal in den Krankenhäusern genutzt und die Versorgung im ländlichen Raum verbessert werden könnte. Für diese Fälle sollte eine sektorengleiche Vergütung in Orientierung an dem DRG-System festgelegt werden und eine Abrechnungsprüfung durch den Medizinischen Dienst müsste entfallen.
Die Streichung von MD-Prüfungen bei ambulanten Leistungen und Ein-Tages-DRG gehört zu den zentralen Maßnahmen beim dringend notwendigen Abbau von unnötigen Regulierungen und überflüssiger Bürokratie. Mit diesen und weiteren Deregulierungen kann es gelingen, die Patientenversorgung flexibel und bedarfsgerecht auszugestalten und Spielräume für verbesserte Versorgungsangebote zu schaffen.
Innovationsversprechen einlösen
Ein enormes Verbesserungspotenzial bei der Überwindung der Sektorengrenzen haben nach Ansicht des BDPK zudem innovative Finanzierungsmodelle für Gesundheitsregionen. Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag festgelegt, dass die Attraktivität von bevölkerungsbezogenen Versorgungsverträgen (Gesundheitsregionen) und der gesetzliche Spielraum für Verträge zu innovativen Versorgungsformen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern gestärkt werden sollen. Auch dieses Versprechen sollte der Gesetzgeber bei der anstehenden Reform einlösen. Ein entsprechendes Modellvorhaben für Versorgungsregionen mit pauschalierten Populationsbudgets hat der BDPK gemeinsam mit Prof. Dr. Boris Augurzky, Leiter des Kompetenzbereichs Gesundheit am RWI, bereits 2019 entwickelt und vorgestellt.