Digitalisierung im Krankenhaus

Negatives Anreizsystem

Krankenhäuser sollen mit einem empfindlichen Zwangsgeld belegt werden, wenn sie IT-Standards nicht einhalten. Forderungen nach einer Aussetzung oder Fristverlängerung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen ist der Gesetzgeber bisher nicht nachgekommen – obwohl es dafür viele gute Gründe gibt.

Der „Digitalisierungsabschlag“ in Höhe von bis zu zwei Prozent auf jeden voll- und teilstationären Behandlungsfall wurde Ende des Jahres 2020 mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) eingeführt. Er gilt für alle im jeweiligen Landeskrankenhausplan aufgenommenen Krankenhäuser, die bis Ablauf des Jahres 2024 die gesetzlich geforderten digitalen Dienste nicht bereitstellen und nutzen. Hierzu gehören unter anderem das Patientenportal, die digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation, Entscheidungsunterstützungssysteme, das digitale Medikationsmanagement und die digitale Leistungsanforderung. Mit Fördermitteln als Ansporn für die Umsetzung und dem Abschlag bei Nichtausführung wollte der Gesetzgeber die Kliniken eigentlich dazu „motivieren“, die Digitalisierung schnell voranzubringen – erreicht wurde jedoch eher das Gegenteil.

Denn die im KHZG vorgesehene Förderung in Milliardenhöhe und die willkürlich festgesetzte Umsetzungsfrist von vier Jahren haben zu Engpässen bei den Bewilligungsbehörden und zu einem Nachfrageboom in der IT-Branche geführt. So waren Anfang März 2023 rund 45 Millionen Euro der beantragten und den Bundesländern zugewiesenen Fördermittel noch nicht bewilligt, einzelne Bundesländer haben erst jetzt damit begonnen, Bewilligungsbescheide zu erlassen. Währenddessen hat die hohe Nachfrage zu einer massiven Verknappung der Ressourcen in der IT-Branche geführt, die auf ein solches Konjunkturprogramm nicht vorbereitet war. Enorme Preissteigerungen sind die Folge. Zudem haben viele Krankenhäuser, die auf das Vorliegen eines gültigen Förderbescheides angewiesen sind, nicht einmal ein Angebot für die geplanten Projekte bekommen. Und wo Angebote vorliegen, wollen sich die Dienstleister wegen der zahlreichen Aufträge nicht auf verbindliche Umsetzungstermine festlegen lassen. Ergebnis davon ist, dass viele Krankenhäuser unverschuldet nicht in der Lage sein werden, die geforderten digitalen Dienste rechtzeitig bereitstellen zu können.

Belohnen statt bestrafen

Der BDPK hatte ebenso wie die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bereits vor der Einführung des KHZG auf die Mängel im Gesetz hingewiesen und fördernde Anreize statt einer Bestrafung gefordert. Sinnvoller als ein Abschlag wäre ein Zuschlag zur Finanzierung der Betriebskosten für die Bereitstellung der digitalen Dienste. Neben der positiven Anreizwirkung könnten damit auch die tatsächlich entstehenden Kosten ausgeglichen werden. Zudem müsste die bisher ungelöste Frage der Finanzierung der Betriebskosten für die Krankenhaus-IT beantwortet werden. Aus Sicht des Gesetzgebers würden diese Kosten über die Fallpauschalen sowie die Landesbasisfallwertverhandlungen abzubilden sein. Letztere sind jedoch nach oben begrenzt und in den Fallpauschalen spielen diese Kosten aktuell keine nennenswerte Rolle. Ob das zuständige Bundesgesundheitsministerium auf die Hinweise und Vorschläge eingeht, ist derzeit ungewiss. Trotz wiederholter Eingaben wurde auch das Ende 2022 verabschiedete Krankenhauspflegeentlastungsgesetz nicht dazu genutzt, zumindest die Fristen für den Digitalisierungsabschlag an die realen Gegebenheiten anzupassen – obwohl das Gesetz über 40 andere Fristverschiebungen enthielt. Stattdessen wurde festgelegt, dass die DKG und der GKV-Spitzenverband die Umsetzung und Ausgestaltung des Abschlags bis zum 30. Juni 2023 in einer Vereinbarung regeln sollen.