Kolumne Thomas Bublitz
Am Problem vorbei
Mit dem Gesetz „Digitale Rentenübersicht“ reagierte der Gesetzgeber 2021 auf die Kritik, dass bei der Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ein transparentes und nachvollziehbares Vergütungskonzept fehlt und die Einrichtungsauswahl durch den Träger der Rentenversicherung selektiv erfolgt. Die Lösung sollen die Verbindlichen Entscheidungen bringen, die diskriminierungsfreie, transparente und nachvollziehbare Regelungen für die Zulassung, die Klinikauswahl, das Vergütungssystem und die externe Qualitätssicherung beinhalten.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes haben wir in unzähligen Verhandlungsrunden mit der DRV zum Teil divergierende Positionen ausgetauscht. Nun steht die Verabschiedung der Regelungen in den Gremien der Deutschen Rentenversicherung bevor und wir sind ernüchtert. In Sachen Nachvollziehbarkeit, Diskriminierungsfreiheit und Transparenz hat sich kaum etwas bewegt. Beschließen sollen allein die Gremien der DRV, abweichende Positionen der Leistungserbringer und der Rehabilitanden wurden bei den entscheidenden Fragen allenfalls zur Kenntnis genommen, aber nicht berücksichtigt. Es fehlt an der Bereitschaft der DRV, tatsächlich auf Augenhöhe und im Konsens zu verhandeln. Dabei stützen sich die verantwortlichen DRV-Vertreter auf den möglicherweise nachlässig formulierten Gesetzestext, der vorsieht, dass für das Ziel konsensualer Regelungen die Positionen der Verbände lediglich zur Kenntnis zu nehmen sind.
So will die DRV, dass beim Thema Klinikauswahl nicht die Qualität, sondern die Trägerschaft eine relevante Rolle spielt. Versicherten, die bei der Antragstellung keinen Klinikwunsch geäußert haben, sollen immer zwei trägereigene und zwei Vertragseinrichtungen vorgeschlagen werden, auch wenn diese qualitativ schlechter wären. Aus meiner Sicht ein qualitatives Misstrauensvotum gegen die DRV-eigenen Kliniken! Weiterhin wird damit suggeriert, dass der Marktanteil DRV-eigener Kliniken 50 Prozent beträgt – tatsächlich sind es aber nur 20 Prozent. Eine klare Diskriminierung der Vertragseinrichtungen!
Derzeit müssen alle Reha-Einrichtungen ihre Zulassung erneut beantragen, wenn sie weiterhin DRV-Versicherte behandeln wollen. Dazu müssen sie ein Vergütungssystem anerkennen, das noch nicht existiert und erst ab Juli 2026 gelten soll – zu welchen Preisen kann heute noch niemand sagen. Es ist geradezu absurd, die Reha-Einrichtungen dazu zu zwingen, sich Regelungen unbestimmten Inhalts zu unterwerfen. Dies würden Mitarbeitende der DRV im privaten Bereich nie tun! Schade, dass die DRV die Chance einer echten Neugestaltung einfach verstreichen lässt und weitermacht wie bisher. Es hätte die Chance bestanden, politisch verspieltes Vertrauen zurückzugewinnen.