Kolumne Thomas Bublitz
Ein wichtiges Regulativ
Es wäre wünschenswert, wenn die Krankenhausreform tatsächlich dazu führte, dass es in Deutschland keine oder zumindest weniger ineffiziente und qualitativ unzureichende Leistungsangebote gibt. Ob dies am Ende gelingt, darf allerdings bezweifelt werden. Denn zum einen lehrt uns die Erfahrung, dass zentralistische staatliche Planung – auch wenn sie auf den ersten Blick noch so plausibel wirkt – meistens neue Probleme schafft, statt die bestehenden zu beseitigen. Und zum anderen ist zu befürchten, dass bei einem dirigistischen Aussortieren von medizinischen Leistungserbringern als Kollateralschaden auch solche wegfallen, die effizient sind und gebraucht werden. Helfen könnte hier der Wettbewerb.
Als alleiniges Steuerungsinstrument ist Wettbewerb in unserer Gesundheitsversorgung sicherlich nicht sinnvoll. Ihn bei der Krankenhausreform völlig auszublenden, wäre allerdings mindestens ebenso schädlich. Das sieht auch die von der Bundesregierung eingesetzte Monopolkommission so und hat kürzlich in einem „Policy Brief“ zur Krankenhausreform darauf hingewiesen, dass die Reduzierung wettbewerblicher Anreize vor allem für die Versorgungsqualität Nachteile hat. Welche dramatischen Folgen fehlender Wettbewerb für die Patient:innen und die Mitarbeitenden bedeutet, ist am Beispiel des National Health Service England (NHS) zu besichtigen. Obwohl oder besser: Weil die medizinischen Leistungsangebote dort konzentriert und in staatlicher Hand sind, kollabiert aktuell die englische Gesundheitsversorgung. Umso erstaunlicher ist es, dass in der deutschen Reformdebatte die fördernde Kraft des Wettbewerbs kaum Beachtung findet. Lauter sind dagegen die immer noch zu hörenden Stimmen, die meinen, dass Krankenhäuser allein in staatliche Hand gehören.
Auch in dieser Hinsicht war die Pressekonferenz zur Vorstellung der DKG- Krankenhausreformvorschläge Mitte Februar ein Lichtblick: Neben klaren und lösungsorientierten Vorlagen für die Weiterentwicklung der gesamten Versorgung und einem starken Plädoyer für die Trägervielfalt wurde die Bedeutung der Wahlfreiheit zwischen Krankenhäusern als unabdingbar herausgestellt. Wenn Patient:innen sich zwischen mehreren Angeboten entscheiden können, muss sich jeder Anbieter anstrengen. Auf dieses Regulativ darf in der Krankenhausreform nicht verzichtet werden.