SodEG-Rückzahlung: Existenziell bedrohliche Lage

Reha- und Vorsorgeeinrichtungen verlieren Personal an andere Betriebe und Branchen, die mehr bezahlen können. Höhere Gehälter scheitern jedoch an niedrigen Vergütungssätzen. Obendrein müssen jetzt auch noch Coronazuschüsse zurückgezahlt werden. Die Insolvenzgefahr steigt bundesweit.

Anfang des Jahres 2022 meldete bereits eine Reha-Klinik in Nord-rhein-Westfalen Insolvenz an. Was hier zur Schieflage führte, entspricht nahezu identisch der aktuellen Situation in vielen Reha- und Vorsorgeeinrichtungen: coronabedingte Einnahmeausfälle bei steigenden Kosten für Medizin- und Hygieneprodukte, dazu nicht kompensierbare Personalkostensteigerungen und gleichzeitig ein verzweifelter Wettkampf um Personal. Zur Krönung dann auch noch die Rückforderung staatlicher Unterstützungsleistungen.

Personal folgt dem Geld

Durch eine Vielzahl von politischen Maßnahmen haben die Gehälter von Pflegekräften und Therapeuten in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Heilmittelpraxen in letzter Zeit deutlich zugelegt. Während diese Leistungserbringer die Personalkostensteigerungen durch höhere Preise und Pflegebudgets weitgehend refinanziert bekommen, wurden Reha und Vorsorge hier von der Politik alleingelassen. Mit dem Ergebnis, dass sich in Krankenhäusern, Pflegeheimen und niedergelassenen Heilmittelpraxen mehr Geld verdienen lässt – weshalb die Zahl der Kündigungen in den Reha-/Vorsorgeeinrichtungen deutlich ansteigt. Auftrieb hat diese Entwicklung auch mit der Einführung der Pflegepersonaluntergrenzen bekommen, weil hierfür zusätzliche examinierte Pflegekräfte akquiriert werden müssen. Die Abwanderung ist nicht allein auf die Pflege beschränkt. In der Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie konkurrieren Reha- Einrichtungen mit niedergelassenen Heilmittelerbringerpraxen. Diesen wurde zuletzt von der Bundesschiedsstelle eine Vergütungsanpassung um 14,09 Prozent zugesprochen – mehr als viermal so viel wie die Kliniken im vergangenen Jahr durchschnittlich durch Vergütungsverhandlungen dazubekamen.

Richtigkeit der Rückzahlung ist fraglich

Zu den Sorgen ums Personal kommen jetzt auch noch die Rückforderungen der von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) ausgezahlten Zuschüsse. Viele Kliniken sollen die erhaltene SodEG-Hilfe trotz erheblicher pandemiebedingter Patienten- rückgänge vollständig zurückbezahlen, was angesichts ihrer angespannten finanziellen Lage nicht leistbar ist. Wenig nachvollziehbar sind die Rückforderungen auch deshalb, weil die Reha-Ausgaben der DRV im Jahr 2020 fünf Prozent niedriger waren als im Vorjahr und unter Berücksichtigung der geforderten Rückzahlungen weiter sinken würden. Der BDPK hat deshalb an den Gesetzgeber und die DRV appelliert, die Existenz der Reha-Einrichtungen nicht zu gefährden und einen Ausweg aus dieser bedrohlichen Lage zu finden.