Krankenhausreform
Reform braucht Beweglichkeit
Steuern Bund und Länder in eine Reformsackgasse? Um das zu verhindern, sollten sie nach Ansicht des BDPK ein Instrument zur systematischen regionalen Versorgungsplanung installieren. Weiterer Vorschlag des BDPK ist ein wissenschaftlich begleiteter „radikaler Bürokratieabbau“.
Eine Arbeitsgruppe aus Vertreter:innen des Bundesgesundheitsministeriums und der Bundesländer soll bis kommenden Herbst den ersten Entwurf für ein Krankenhausreformgesetz erstellen. Ob und in welcher Gewichtung die unterschiedlichen Interessen und Vorstellungen des Bundes und der Länder dabei umgesetzt werden, ist auch nach dem letzten Abstimmungsgespräch Ende Juni noch weitgehend offen. Der Weg zur einer Einigung auf die Inhalte der notwendigen Reform könnte nach Auffassung des BDPK dadurch vereinfacht werden, dass Bund und Länder nach einem Stufenplan vorgehen. An erster Stelle müsste die sofortige wirtschaftliche Sicherung der Kliniken mit einem Vorschaltgesetz für einen Inflationsausgleich stehen. In der zweiten Stufe sollten die vorliegenden Reformvorschläge auf die bestehenden und erforderlichen Versorgungsangebote in den Regionen ausgerichtet werden. Dazu sollte ein regionales Planungsinstrument entwickelt und installiert werden, das nicht nur isoliert die Krankenhäuser betrachtet, sondern alle Versorgungsbereiche im Ganzen und in ihrer Wechselwirkung berücksichtigt. Ausgehend von einem regional zu ermittelnden Versorgungsbedarf könnten damit Unter- und Überversorgung identifiziert und entsprechende Planungsentscheidungen getroffen werden. Weiter schlägt der BDPK eine testweise Aussetzung bestehender bürokratischer Regulierungen vor, um die Mitarbeitenden in den Kliniken zu entlasten. Für einen begrenzten Zeitraum sollten alle Kontrollvorschriften entfallen, ebenso wie die untere Grenzverweildauer für Krankenhausbehandlungen und die Fehlbelegungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst. Die Wirkung dieses „radikalen Bürokratieabbaus“ sollte wissenschaftlich untersucht und danach entschieden werden, welche Vorschriften noch erforderlich sind. Eine ausführliche Beschreibung der Vorschläge hat der BDPK auf seiner Homepage (www.bdpk.de) veröffentlicht.