Kolumne Thomas Bublitz
Für den Erhalt der Trägerpluralität
Das Kräftemessen zwischen Bund und Ländern um das Krankenhaustransparenzgesetz und die Krankenhausreform geht im neuen Jahr weiter. Mit der Fortsetzung dieser Hängepartie steigt die Wahrscheinlichkeit, dass viele Krankenhäuser den politischen Machtkampf nicht überstehen werden. Leidtragende werden die Patienten und die Mitarbeitenden sein. Aus Gründen des Machtkalküls nimmt der Bundesgesundheitsminister die Krankenhäuser in Geiselhaft, um die Länder endlich zum Einlenken beim Krankenhaustransparenzgesetz zu bewegen. Für mich ein fragwürdiges Agieren des Ministers, der großspurig die Entökonomisierung der Krankenhausversorgung versprochen hat. Wegen der chronischen Unterfinanzierung und dem fehlenden Ausgleich von inflationsbedingten Preissteigerungen befindet sich die Mehrzahl der Krankenhäuser in einer dramatischen finanziellen Situation, vielen droht kurzfristig die Zahlungsunfähigkeit.
Der einzige Hoffnungsschimmer scheint der Rückgriff auf die Steuermittel von Städten und Landkreisen zu sein, die letztlich die Krankenhausversorgung sicherstellen müssen. Was bisher als unfairer Defizitausgleich für kommunale Krankenhäuser angeprangert wird, könnte auch für freigemeinnützige und private Krankenhausträger ein Ausweg aus dem Dilemma werden. Zu diesem Ergebnis kommt das von den freigemeinnützigen und privaten Klinikträgern beauftragte und kürzlich vorgestellte Rechtsgutachten von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf. Danach haben alle Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan aufgenommen sind, unabhängig von ihrer Trägerschaft aus Gründen der Gleichbehandlung einen Ausgleichsanspruch für ihre Defizite. Auch das Europäische Beihilferecht lässt ein Messen mit zweierlei Maß nicht zu: Entweder haben alle Krankenhäuser unabhängig von ihrer Trägerschaft einen Anspruch auf Defizitausgleich oder eben niemand.
Passender und aktueller können die Ergebnisse dieses Gutachtens nicht präsentiert werden: Der Bund verweigert eine kostendeckende Finanzierung der Betriebskosten und die Krankenhäuser klagen auf Ausgleich der Betriebskostendefizite gegen ihre Kommunen. Damit könnte schon bald ein neuer Player das Spielfeld der Krankenhausreform betreten.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und uns allen trotz aller Schwierigkeiten und Unsicherheiten ein gesundes und gutes Jahr 2024!