Krankenhausreform

Mehr fundierte Analysen

Auch nach dem Bund-Länder-Gipfel zur Krankenhausreform, der Anfang Januar 2023 in Berlin stattfand, hält der BDPK an seiner Bewertung fest: Die Expertenvorschläge sind hilfreich, brauchen aber grundlegende Modifikationen. Der BDPK wird dazu eine datengestützte Auswirkungsanalyse vorlegen.

Die Reform werde kein „Krankenhaus-Schließungsplan“, versprach NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann Anfang Januar bei der Pressekonferenz im Anschluss an das Bund-Länder-Gespräch zur Krankenhausreform. Davon ist auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) überzeugt und erklärte in einer später veröffentlichten Stellungnahme, dass es vielmehr ohne die vorgesehenen Reformmaßnahmen zu einer „Vielzahl ungesteuerter Insolvenzen und Schließungen“ kommen würde. Ob sich die Vorstellungen und Erwartungen der Politik erfüllen, ist jedoch zumindest zweifelhaft. Nach ersten Schätzungen des BDPK und anderer Krankenhausverbände müssten bis zu einem Drittel der bestehenden Kliniken schließen, sollten die Empfehlungen der Expertenkommission unverändert umgesetzt werden. Einige Fachleute rechnen sogar damit, dass es noch wesentlich mehr sein könnten.

Für eine Vielzahl von Klinikschließungen spricht, dass von den 128 Leistungsgruppen, die die Expertenkommission vorgeschlagen hat, 114 ausschließlich in Krankenhäusern der Level II und III erbracht werden dürfen. Da der größte Teil der existierenden Kliniken in die Level In und Ii eingruppiert wird, dürften dadurch zahlreiche Klinikexistenzen infrage stehen. Besonders die Krankenhäuser des Levels Ii wären dann keine echten Krankenhäuser mehr, sondern eher der Akutpflege zuzurechnen. Deutlich wird dies auch daran, dass diese Kliniken nicht Bestandteil der geplanten Vorhaltefinanzierung sind und anders als die anderen Level finanziert werden. Dies würde vor allem kleinere Krankenhäuser in ländlichen Regionen betreffen. Da es in diesen Regionen an Versorgungsalternativen im ambulanten und stationären Bereich fehlt, würde ein Wegfall dieser Versorgungsangebote spürbare nachteilige Auswirkungen auf die Versorgung der dortigen Bevölkerung haben. Um die Auswirkungen der Reformvorschläge objektiv bewerten und darstellen zu können, hat der BDPK eine datengestützte Auswertungsanalyse beauftragt, deren Ergebnisse bis Anfang Februar 2023 erwartet werden. Zusätzlich dazu ist auf der BDPK-Hompage ein „Level-Check“ verfügbar, der allerdings nur zur Selbsteinschätzung für Krankenhäuser dient und nicht in die Auswirkungsanlyse einfließt. Die Kliniken können hier anhand eines Online-Fragebogens feststellen, welchem Level sie angehören, wenn die Vorschläge der Regierungskommission unverändert gesetzgeberisch umgesetzt würden.

Grundsätzlich wenden sich auch die Krankenhausverbände nicht gegen Krankenhausschließungen. Um die Strukturen tatsächlich zu verbessern, ist es aber erforderlich, eine transparente Debatte zu führen und eine fundierte Analyse der Auswirkungen zu realisieren. Ebenso wichtig ist die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten durch die Einbeziehung der Krankenhausplanung der Bundesländer.

Bisher völlig unberücksichtigt ist aus Sicht des BDPK die Tatsache geblieben, dass wegfallende Behandlungsangebote nicht ohne Weiteres an die verbleibenden Krankenhäuser verlagert werden können. Dort müssten erst räumliche und personelle Kapazitäten aufgebaut werden. Dies gilt nicht nur für die Level-I-Kliniken, sondern auch für die vorgesehene prospektive Verlagerung bestehender Fachkliniken an die Krankenhäuser der Level II und III. Dazu wäre ein erheblicher Investitionsaufwand nötig und die Wartezeiten sowie Anfahrtswege würden verlängert, was im Ergebnis weder für die Patienten noch die betroffenen Kliniken Sinn macht.

Zu bemängeln ist aus Sicht des BDPK außerdem, dass die aktuellen existenziellen Probleme der Krankenhäuser mit den Reformvorschlägen ungelöst bleiben: Vielen Krankenhäusern droht die Insolvenz, es gibt noch immer keinen Inflationsausgleich und dringend benötigte Investitionsmittel werden nicht bereitgestellt. Die Vorschläge bringen auch keine Entlastung der Mitarbeitenden von der unsäglichen Bürokratie, sie werden dem Fachkräftemangel nicht entgegenwirken, nicht zum Abbau der Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung beitragen und beinhalten auch keine Ansätze für die angekündigte Digitalisierungsstrategie.