TI-Vereinbarung Reha: Abschluss auf der Zielgeraden
Ein Jahr nach Beginn der Verhandlungen haben sich Kostenträger und Leistungserbringer auf eine Vereinbarung zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) geeinigt. Wenn die letzten technischen Fragen geklärt sind, könnte es im Februar 2022 einen Abschluss geben.
Das im Oktober 2020 in Kraft getretene Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) regelt, dass auch die Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in die TI eingebunden werden. Dazu sollen Krankenkassen und Rentenversicherung mit den Verbänden der Reha-Leistungserbringer einen Telematikzuschlag vereinbaren, der ausreichend ist, um Ausstattungs- und Betriebskosten der Reha-Einrichtungen zu finanzieren.
Im Januar 2021 begannen die entsprechenden Verhandlungen. Hierfür hatten die Kostenträger den ersten Aufschlag mit einem Vereinbarungsentwurf gemacht, der sich nach Auffassung der Leistungserbringer zu sehr an den Strukturen von Arztpraxen und zu wenig an Prozessen und Notwendigkeiten von Reha und Vorsorge orientierte. Nach mehreren Verhandlungsrunden liegt seit Mitte Januar 2022 eine Vereinbarung vor, die von beiden Seiten als praxistauglich und ausreichend angesehen wird. Geklärt werden müssen lediglich noch Formalien. Ausgleichsfähig sind danach die Kosten für Anschaffung, Installation und Einbindung der einrichtungsinternen Hard- und Software. Auch der erforderliche interne Planungsaufwand und die Aufwendungen für die internen Schulungen der Mitarbeitenden sowie die Aufwendungen, die während des laufenden Betriebs der Telematikinfrastruktur entstehen, werden finanziell ausgeglichen. Anfallende transaktionsbezogene Kosten sollen noch separat verhandelt werden. Neben Einmalzahlungen wird der Kostenausgleich in Form eines tagesbezogenen TI-Zuschlags pro Fall auf den geltenden Vergütungssatz geleistet. Die Berechnung erfolgt nach einem festgelegten Verfahren einrichtungsindividuell.