Krankenhausreform

Gute Ansätze sind vorhanden

Der BDPK gibt klare Empfehlungen für die Einführung von tagesklinischen Krankenhausbehandlungen und zur finanziellen Ausstattung von Pädiatrie und Geburtshilfe. Für die angekündigte „große Krankenhausreform“ hat der BDPK seine Vorschläge in einem Eckpunktepapier zusammengefasst.

Die Vorschläge der Krankenhaus-Expertenkommission zur tagesklinischen Versorgung in Krankenhäusern sind nach Auffassung des BDPK der richtige Ansatz für die Überwindung der Sektorengrenzen. Bei der Umsetzung in gesetzliche Regelungen sind allerdings Nachbesserungen erforderlich, damit der gewünschte Erfolg tatsächlich erreicht wird. Vor allem sollte die Öffnung nicht ausschließlich auf stationäre Krankenhausleistungen beschränkt sein, sondern auch auf Leistungen erweitert werden, die in der ambulanten Versorgung erbracht werden. Damit würden vorhandene Bruchstellen wirklich abgebaut und eine echte Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung erreicht. Zudem muss die vorgesehene Überprüfung der primären Fehlbelegung durch den Medizinischen Dienst gestrichen werden. Ansonsten käme es zu kleinteiligen und bürokratischen Streitigkeiten mit den Krankenkassen – mit der Folge, dass die Krankenhäuser von der optionalen Tagesbehandlung wohl keinen Gebrauch machen.

Hinderlich ist bei der Umsetzung der Kommissionsempfehlungen zudem die Festschreibung der unteren Grenzverweildauer, die gestrichen werden sollte. Patient:innen, die aus medizinischen Gründen nach Hause entlassen werden können, dürfen wegen Abrechnungsbestimmungen nicht unnötig im Krankenhaus bleiben. Ebenso problematisch ist die vorgesehene Regelung, wonach die Patient:innen sechs Stunden im Krankenhaus sein und davon die überwiegende Zeit behandelt werden müssen, also genau drei Stunden und eine Minute. Diese kleinteilige Zeitvorgabe birgt großes Streitpotenzial mit den Krankenkassen und zieht ein hohes Maß an Dokumentationsbürokratie nach sich.

Grundsätzlich positiv bewertet der BDPK auch die Pläne für die Finanzierung von Pädiatrie und Geburtshilfe. Es ist gut, dass die Politik die hier bestehende Unterfinanzierung endlich angeht. Problematisch ist allerdings, dass die tatsächlich anfallenden Kosten in der Kalkulation nicht abgebildet werden sollen. Zweifel bestehen auch bei der komplizierten Orientierung am Erlösvolumen mit vorgesehenen Abschlägen, weshalb die Kliniken schlussendlich doch wieder auf höhere Fallzahlen angewiesen sein werden. Ein Zuschlag pro Fall wäre die einfachere Lösung. Hinzu kommt, dass die für Pädiatrie und Geburtshilfe vorgesehenen Mittel den Krankenhäusern an anderer Stelle gestrichen wurden: Das BMG hatte die DRG-Erlöse um 400 Millionen Euro gesenkt. Die Unterstützung für die Pädiatrie und Geburtshilfe finanzieren die Krankenhäuser deshalb im Prinzip aus der eigenen Tasche.

BDPK-Eckpunkte zur Krankenhausreform

Zur „großen Krankenhausreform“, deren Umrisse laut Ankündigung des Bundesgesundheitsministers Anfang Dezember der Öffentlichkeit vorgestellt werden sollen, hat der BDPK bereits ein Eckpunktepapier veröffentlicht und an die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission adressiert. Wesentlicher Reformansatz sollte aus Sicht des BDPK die ambulante Öffnung von Krankenhäusern und die Umwandlung nicht mehr bedarfsnotwendiger Krankenhäuser in ambulante Versorgungszentren sein. So ließen sich notwendige Strukturbereinigungen anschieben und die Krankenhausplanung würde leistungsorientiert sowie nach Qualitätskriterien ausgerichtet. Nachrangige Aspekte wie Größe, Sektorenzugehörigkeit oder Trägerschaft würden dadurch richtigerweise in den Hintergrund treten.

Von grundlegender Bedeutung ist nach Auffassung des BDPK auch, dass bei der Festlegung der geplanten Versorgungsstufen die in Deutschland vorhandenen Spezialkliniken einbezogen werden. Durch Kooperation unterschiedlicher Versorgungsstufen würde sowohl die Expertise der Spezialkliniken in den vor- und nachgelagerten Stufen genutzt als auch die notwendige Verzahnung der ambulanten und stationären Versorgung verbessert werden.

Zur Vergütung empfiehlt der BDPK, dass gleiche Leistungen in gleicher Höhe honoriert werden sollten, unabhängig davon, in welcher Versorgungsstufe sie erbracht werden. Die bestehende Vergütungsform nach Fallpauschalen sei dafür ein gutes und bewährtes System, das zwar weiterentwickelt werden müsse, aber nicht demontiert werden dürfe. Vorhaltefinanzierung sollte daher nicht nach dem Gießkannenprinzip erfolgen, sondern nur dem Zweck dienen, Leistungseinheiten von Krankenhäusern finanziell abzusichern, ohne dass sie gezwungen sind, zur Refinanzierung Patienten stationär aufnehmen zu müssen. Dazu sollte zunächst eine eng begrenzte Vorhaltefinanzierung ausprobiert werden, beispielsweise für die Geburtshilfe. Wenn hingegen ein Krankenhaus in Gänze bedarfsnotwendig ist, wie zum Beispiel „Inselkliniken“ oder Kliniken in ländlichen Regionen, sollte deren wirtschaftliche Absicherung nicht durch Vorhaltekosten, sondern durch umfassende Sicherstellungszuschläge nach bundeseinheitlichen Kriterien weiterentwickelt werden.