Energiekostenhilfe

Zügige Umsetzung erforderlich

Krankenhäuser und Reha-Vorsorgeeinrichtungen sollen angesichts der massiv angestiegenen Kosten für Gas und Strom finanziell entlastet werden. Der BDPK begrüßt die von der Bundesregierung angekündigten sowie beschlossenen Hilfsmaßnahmen und hofft auf eine ebenso unbürokratische wie schnelle Umsetzung.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte für Ende November konkrete gesetzliche Regelungen zu den Klinikhilfen angekündigt. Das geplante Gesetz basiert auf dem Anfang November von Bund und Ländern vorgelegten Eckpunktepapier zur „Umsetzung der Entlastungsmaßnahmen Gas und Strom“. Danach sollen den Krankenhäusern sechs Milliarden Euro und den Reha-Einrichtungen eine Milliarde Euro in Härtefallfonds bereitgestellt werden. Wie die Verteilung der Hilfen an die Krankenhäuser konkret geregelt wird, stand bei Redaktionsschluss für diese f&w-Ausgabe noch nicht fest, für den 18. November war ein entsprechender Kabinettsbeschluss angekündigt.

Geplant ist offensichtlich, dass die Länder eingebunden werden sollen und dass sich der Auszahlungsbetrag an der Bettenzahl orientiert. Mit dem „Gesetz zur Einführung einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme“ soll geregelt werden, dass Reha- und Vorsorgeeinrichtungen auf Antrag bei den Rehabilitationsträgern einen einmaligen Zuschuss zu den Kosten für Gas und Wärme für das Jahr 2022 erhalten. Die formellen und materiellen Voraussetzungen dieses Zuschusses, die Zuschusshöhe und deren Bemessung, der Auszahlungszeitpunkt, das Antrags- und Auszahlungsverfahren sowie das Verfahren zur Umsetzung des Erstattungsanspruchs der Rehabilitationsträger soll das Bundesministerium für Arbeit und Soziales per Rechtsverordnung regeln.

Bereits verabschiedet wurde vom Bundestag das ERP-Wirtschaftsplangesetz mit einem „Maßnahmenprogramm zur Entlastung der Verbraucher“ einschließlich der Klein- und Mittelstandsbetriebe“. Es enthält neben einmaligen Entlastungsbeträgen im Jahr 2022 auch Preisbremsen ab 2023 für Strom, Gas und Fernwärme.

Passgenaue Umsetzung erforderlich

Der BDPK bewertet die angekündigten Entlastungen der Krankenhäuser sowie Reha- und Vorsorgeeinrichtungen angesichts der explosionsartig gestiegenen Energiekosten grundsätzlich positiv. Die Kliniken waren in den letzten Monaten immer stärker in eine finanzielle Schieflage geraten, da sie die gestiegenen Kosten nicht durch höhere Preise abfedern können. Aus Sicht des BDPK besteht nun für die Regierung die große Herausforderung, die vorgesehenen Maßnahmen passgenau gesetzgeberisch umzusetzen. Hierbei ist wichtig, dass die Entlastungen möglichst schnell und unbürokratisch die Kliniken erreichen, damit sie kurzfristig von den Hilfs- maßnahmen profitieren können. In Bezug auf die Härtefallregelung für Krankenhäuser, Reha-, Vorsorge- und Pflegeeinrichtungen muss sichergestellt werden, dass die vorgesehenen Mittel wirklich ausreichen.

Zudem müssen die Krankenhäuser und Reha-Kliniken unabhängig vom Verbrauch bei der Gas- und Strompreisbremse als industrielle Verbraucher mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) eingestuft werden. Es macht keinen Sinn, Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Reha-Einrichtungen als wichtige Gesundheitsversorger unterschiedlich zu bewerten.

Energiehilfen sind nur ein Schritt

Der BDPK weist darauf hin, dass die geplanten Entlastungsmaßnahmen zwar ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung zur Bewältigung der Klinikkrise seien. Sie entbinden die Bundesregierung aber nicht von ihrer Verantwortung, Krankenhäuser sowie Reha- und Vorsorgeeinrichtungen auch vor den weiteren Belastungen zu schützen. Neben den stark gestiegenen Energiekosten werden die Kliniken nach wie vor auch von den enormen Steigerungen der Personal- und Sachkosten geplagt, während gleichzeitig durch Belegungsrückgänge die Einnahmen zum Teil drastisch zurückgegangen sind. Aufgrund des komplexen Vergütungssystems bekommen die Kliniken diese Preissteigerungen nicht refinanziert.