Kritik an geplanten Gesetzen - Änderungen dringend erforderlich

Ende Juni und Anfang Juli 2022 wurden der Kabinettsbeschluss für das Covid-19-Schutzgesetz und der Referentenentwurf für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) veröffentlicht. Für beide Gesetzesvorlagen gibt es aus Sicht des BDPK dringenden und grundlegenden Änderungsbedarf.

Zum Entwurf des Covid-19-Schutzgesetzes hatten die in der AG MedReha vertretenen Spitzenverbände der Reha-Leistungserbringer, darunter auch der BDPK, eine Stellungnahme im öffentlichen Anhörungsverfahren abgegeben. Wichtig ist aus Sicht der AG MedReha eine kurzfristig greifende Regelung, da die bestehenden Hilfen zum 30. Juni 2022 ausgelaufen sind und das neue Schutzgesetz erst ab dem 24. September 2022 greifen soll. Die Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen verzeichnen aber nach wie vor coronabedingte Belegungsrückgänge durch Erkrankungen der Patient:innen und des eigenen Personals. Die Einrichtungen brauchen daher sofort und weiterhin finanzielle Unterstützung, um eine Insolvenz zu vermeiden. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass im Herbst eine erhöhte Infektionslage erwartet wird.

Verschlimmert werden die Einnahmenausfälle durch Sachkostensteigerungen, von denen die Einrichtungen betroffen sind. Infolge der Covid-19-Pandemie stehen die globalen Lieferketten enorm unter Druck, woraus Preissteigerungen für sämtliche Produkte und Wirtschaftsgüter resultierten, die im Jahresvergleich 2020 zu 2021 bereits zu einer Gesamtinflationsrate von 3,1 Prozent geführt haben. Für die ersten Monate des Jahres 2022 hat sich dieser Trend fortgesetzt und mit 7,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat Mai 2022 weiter erheblich dynamisiert.

Durch den mittlerweile mehrere Monate andauernden Ukraine-Krieg ist absehbar, dass sich die Entwicklung verstetigen und aller Voraussicht nach weiter verschärfen wird. Dies betrifft nicht nur die bereits jetzt erkennbaren Kostensteigerungen im Bereich der Energieversorgung, zunehmend verteuern sich auch Nahrungsmittel, Güter des täglichen Bedarfs sowie spezielle Medizinprodukte.

Die  AG MedReha fordert deshalb eine gesetzliche Regelung, mit der die Vergütungen ab 1. Juli 2022 an die inflationsbedingten Kostensteigerungen angepasst werden. Zur Verlängerung des Ausgleichs für coronabedingte Erlösrückgänge bedarf es lediglich einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und der Zustimmung des Bundesrates.

GKV-FinStG schadet der Versorgung

Auf den Referentenentwurf zum GKV-FinStG reagierte der BDPK mit einer Pressemitteilung („Gesetzentwürfe schocken die Kliniken“) und einer ausführlichen Stellungnahme im öffentlichen Anhörungsverfahren. Hierin wurde jeweils deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf, wenn er in der bestehenden Form umgesetzt würde, dazu führt, dass ab 2024 die Finanzierungsgrundlage für 20.000 Pflegehilfskräfte entfällt. Denn der Entwurf sieht vor, dass Berufsgruppen, die seit Jahren einen entscheidenden Beitrag zur pflegerischen Versorgung leisten und examinierte Pflege entlasten, künftig nicht mehr im Pflegebudget finanziert werden sollen. Betroffen wären pflegerische Hilfskräfte ebenso wie therapeutische Berufsgruppen, die therapeutisch-pflegerische Dienste ausüben, wie Physiotherapeut:innen, Ergotherapeut:innen, Heilerziehungspfleger:innen und Hebammen. Die Häuser wären gezwungen, diese Mitarbeiter:innen von der Pflege am Bett abzuziehen und zu entlassen. Die Verluste müssten dann examinierte Pflegekräfte durch Mehrarbeit auffangen, obwohl sie für viele Tätigkeiten überqualifiziert sind und Fachkräftemangel herrscht. Das Gesetz hätte damit nicht nur für die Krankenhäuser und ihre Beschäftigten schädliche Folgen, sondern vor allem für die Patienten. Sollte dennoch an der Einschränkung festgehalten werden, müssten aus Sicht des BDPK für die entsprechenden Berufsgruppen Nachqualifizierungsmöglichkeiten geschaffen und eine entsprechende Finanzierung vorgesehen werden.

Neben den Auswirkungen auf die Personalorganisation und die Finanzierung bemängelt der BDPK auch, dass der Gesetzentwurf die schwierigen Verhandlungen der Selbstverwaltung zur Abgrenzung der unterschiedlichen Berufsgruppen konterkariert und die Planungssicherheit der Häuser gefährdet. Zudem kann die im Entwurf thematisierte mögliche Doppelfinanzierung nicht nachvollzogen werden. In den Vereinbarungen der Selbstverwaltung wurde mit hohem Aufwand eine Bereinigung des DRG-Systems entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vorgenommen. Im Zuge der Ausgliederung der Pflege aus den Fallpauschalen wurde zweimal nachkorrigiert. Dabei wurden 200 Millionen Euro und weitere 175 Millionen Euro aus den Fallpauschalen herausgenommen.

Aus Sicht des BDPK ist es dringend erforderlich, den Krankenhäusern und Reha- / Vorsorgeeinrichtungen wirtschaftliche Unterstützung vor der absehbaren schwierigen Situation im Herbst zu geben – statt sie jetzt unnötigen Belastungen auszusetzen. Notwendig sind Ausgleiche für steigende Energiekosten sowie die Inflation. In einem entsprechenden Beschluss hatte auch die Gesundheitsministerkonferenz der Länder das BMG Anfang Juli dazu aufgefordert, frühzeitig für die finanzielle Sicherheit der Krankenhäuser und Reha- / Vorsorgeeinrichtungen zu sorgen. Die vollständigen Stellungnahmen der AGMedReha und des BDPK wurden auf der Homepage des BDPK veröffentlicht (www.bdpk.de).