Chancen besser nutzen

Pflegefälle durch Reha vermindern

Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich seit 2020 mehr als verdoppelt – trotzdem sind die GKV-Ausgaben für Vorsorge und Reha 2022 auf das Niveau von 2018 geschrumpft. Damit der Grundsatz „Reha vor Pflege“ umgesetzt wird, fordert der BDPK einen erleichterten Zugang zu Reha-Leistungen.

Dass „Reha vor Pflege“ nur ungenügend stattfindet, hat der BDPK Mitte März zum wiederholten Mal in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sowie in einer Pressemitteilung zum aktuellen GKV-Finanzergebnis kritisiert. Laut Statistik sind die Ausgaben der Krankenkassen für Reha und Vorsorge 2022 im Vergleich zum Vorjahr zwar um 10,1 Prozent gestiegen, sie liegen damit aber nur auf dem Niveau von 2018 und machen weiterhin lediglich ein Prozent des Gesamtvolumens aus. Ein ebenso unverständlicher wie paradoxer Verlauf, denn die Zahl potenziell pflegebedürftiger Menschen steigt rapide an und Reha-Leistungen können zur Vermeidung von Pflege beitragen und so den drohenden Pflegenotstand stoppen oder zumindest mildern. Eine wesentliche Ursache für die Fehlentwicklung sind die nach wie vor bestehenden überflüssigen Zugangsbarrieren bei der Beantragung und Genehmigung von Reha-Leistungen.

Zwar wurde mit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) die Genehmigung der geriatrischen Reha vereinfacht, weitere Erleichterungen und die Entbürokratisierung des Genehmigungsverfahrens sind zur Beschleunigung des Zugangs aber dringend erforderlich. Denn Reha richtet sich auch in den Indikationen Kardiologie, Orthopädie, Neurologie und Onkologie an ältere, von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen und hilft bei ihnen, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Deshalb sollte für alle ärztlich verordneten oder vom Krankenhaus beantragten Reha-Maßnahmen zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit die Genehmigung durch die Krankenkassen entfallen und eine Direkteinleitung der Reha auf Grundlage geeigneter Abschätzungsinstrumente (rehabilitationsmedizinische Assessments) erfolgen. Bisher lehnen Krankenkassen in vielen Fällen wegen angeblich fehlender Rehabilitationsfähigkeit eine Reha ab, obwohl die Rehabilitationsbedürftigkeit, -fähigkeit und -prognose ärztlich festgestellt wurden. Krankenkassen sollten nur noch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen prüfen.