Thomas Bruns

Geschäftsführer der Friesenhörn Nordsee-Kliniken, Vorsitzender des BDPK-Fachausschusses Vorsorge und Rehabilitation für Kinder und Jugendliche, Mutter, Vater und Kind:

Die Corona-Krise war auch für die Vorsorge- und Rehabilitationskliniken für Mütter/Väter und Kinder bestimmender Faktor der letzten vier Jahre. Nachdem die Zugangsbarrieren für die Versicherten weiter abgebaut wurden und sich die Bewilligungszahlen daraufhin endlich wieder im Aufwind befanden, traf die Corona-Krise diesen Bereich wieder einmal weit stärker als die meisten anderen Sektoren, und zu unserem Entsetzen wurden Einrichtungen mit Versorgungsvertrag nach § 111 a SGB V im März 2020 nicht von Ausgleichszahlungen im Sinne des Covid-19-KH-Entlastungsgesetzes erfasst. Erst nach intensiven Auseinandersetzungen unseres Verbandes und der einzelnen Träger mit der Politik und der Öffentlichkeit erfolgte eine Nachholung des Versäumnisses, mit der das Aus der Versorgungsform verhindert werden konnte.

Weiter im Ausnahmezustand
Im Jahr 2020 wurden durch eine mindestens sechs Wochen andauernde Schließung der Einrichtungen und weitere Beschränkungen 34,5 Prozent der geplanten Ausgaben der GKV für die Vorsorge- und Rehabilitation für Mütter/Väter und Kin- der eingespart. Natürlich konnten nur Teile des Umsatzes durch Ausgleichszahlungen kompensiert werden, sodass die Träger und die Mitarbeiter durch die Einschnitte massiv betroffen waren. Bis heute konnten die Einrichtungen nicht zur Normalauslastung zurückkehren, da Kontaktge- und verbote in der Behandlung und Versorgung der Kinder nicht stringent eingehalten werden können. Somit sind viele Einrichtungen noch heute von Minderbelegungsausgleichen abhängig.

Umdenken bei Kostenträgern erforderlich
Die Erfahrungen in der Corona-Krise haben gezeigt, dass wir uns noch intensiver damit beschäftigen müssen, unsere Arbeit und die Bedeutung unseres Versorgungsbereichs der Politik und Öffentlichkeit aufzuzeigen. Bei den Kostenträgern scheint dieses Vorhaben schwierig, da nicht die Wirksamkeit, sondern die verursachten Kosten der Leistungen eine Rolle spielen und hier schon immer jeder Euro zu viel war. Zudem müssen wir verdeutlichen, dass die im Qualitätsmanagement-Verfahren (QS-Reha®) geforderte Qualitäten auch finanziert werden. Die durchschnittlich niedrigen Vergütungssätze, die in den letzten Jahren immer wieder einem Dumping unterzogen wurden, müssen dringend nachgebessert werden. Hier erscheint uns das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) geeignet, um endlich Transparenz zu schaffen und damit eine faire Vergütung zu gewährleisten. Dies ist dringend notwendig, da die Auswirkungen der Corona-Pandemie die Bedarfe für Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter/Väter und Kinder rapide erhöht haben und die Leistungserbringer auch noch morgen leistungsfähig sein müssen. Die Politik steht hinter der Vorsorge- und Rehabilitation für Mütter/Väter und Kinder, auch die Kostenträger müssen diese Leistungsform endlich nachhaltig absichern.