Ambulante Öffnung

Bezüglich der ambulanten Öffnung der Krankenhäuser fanden zum 01.01.2024 eine Erweiterung des AOP-Katalogs nach § 115b SGB und die Einführung einer speziellen sektorengleichen Vergütung nach § 115f SGB V (Hybrid-DRG) statt. Zum Leistungskatalog der Hybrid-DRG gehören bestimmte Hernienoperationen, Entfernung von Harnleitersteinen, Ovariektomien, Arthrodese der Zehengelenke und Exzision eines Sinus pilonidalis.

Aktuelle Entwicklungen zur AOP-Erweiterung und zur Einführung von Hybrid-DRG wurden im Geschäftsjahr 2023/24 in den Fachgremien Fachausschuss Krankenhäuser und Facharbeitsgruppe Ambulantisierung ausführlich beraten. Der BDPK begrüßt grundsätzlich die Maßnahmen zur ambulanten Öffnung der Krankenhäuser, kritisiert jedoch, dass die bestehenden Instrumente nur unzureichend positive Anreize für Krankenhäuser vorsehen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Erlösrückgänge durch die ambulante Erbringung der vormalig stationären Behandlungen wären diese dringend erforderlich, um die ambulante Öffnung der Krankenhäuser bedeutend voranzutreiben. Praktikable Lösungsansätze hierfür hat der BDPK in einem Impulspapier vorgelegt, welches an politische Entscheidungsträger versandt wurde (siehe Unterpunkt „BDPK-Impulspapier“).