Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG)
Die vierte Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung ist im Bundesgesetzblatt vom 08.11.2023 veröffentlicht worden. Ab dem 01.01.2024 wird somit ein neuer pflegesensitiver Bereich "Neurochirurgie" eingeführt (s. folgende Abbildung).
Die praktische Umsetzung der PpUG stößt seit der Einführung des Instruments auf große Kritik der Krankenhäuser, die nun auch im Evaluationsbericht der Selbstverwaltungspartner vom 31.01.2024 zum Ausdruck kommt: 70 Prozent der befragten Einrichtungen gaben an, dass die PpUG nicht die Versorgungsrealität widerspiegeln. Zwei Drittel der Befragten bewerten die Regelungen der PpUG als unangemessen für interdisziplinär belegte Stationen. (Vgl. Evaluationsbericht der Selbstverwaltung). Dies deckt sich mit der Kritik des BDPK, dass die PpUG einen zu starken Fokus auf examinierte Pflege hat und der seit Jahren bewährten interdisziplinären Zusammensetzung der Krankenhausteams im Sinne eines breiten Qualifikationsmixes mit weiteren Gesundheitsberufen nicht gerecht wird.
Der BDPK fordert weiter, dass die PpUG spätestens im Zuge der Einführung der PPR 2.0 gestrichen werden müssen. Die PpUG haben sich nicht als Instrument zur Überwindung des Fachkräftemangels bewährt. Vielmehr entsteht durch die umfangreichen Dokumentations- und Nachweispflichten ein erheblicher Bürokratieaufwand, der zusätzliches Personal in Krankenhäusern bindet und von der Patientenversorgung fernhält.
PPR 2.0 / Kinder-PPR 2.0
Das BMG hat im November 2023 einen Referentenentwurf für die Verordnung zur Einführung der PPR 2.0 für den Bereich der Normalstation (Erwachsene, Kinder) und der Intensivstation (Kinder) vorgelegt. Zu diesem Entwurf hat der BDPK eine Stellungnahme abgegeben und hierin die Grundsatzkritik an der PPR 2.0 erneuert. (Vgl. BDPK-Stellungnahme zum Verordnungsentwurf PPR 2.0). Aus Sicht des BDPK ist die PPR 2.0 nur anstelle der bestehenden Pflegepersonaluntergrenzen sinnvoll und zielführend. Bei der Einführung muss zudem darauf geachtet werden, dass auch interdisziplinär arbeitende Berufsgruppen (z. B. Logopäden, Ergo-, Sprach-, und Physiotherapeuten) in der PPR 2.0 Berücksichtigung finden. Um die Mitarbeitenden in Krankenhäusern nicht mit noch mehr Bürokratie zu belasten, sollte die Erfassung des pflegerischen Bedarfs im Rahmen eines Ganzhausansatzes erfolgen.
Im Februar 2024 wurde eine überarbeitete Version des Verordnungsentwurfes bekannt, die dem Bundesrat zugeleitet wurde. Die Vorlage für den Bundesrat sieht anders als der vorherige Entwurf keine Ausnahmeregelung für Besondere Einrichtungen nach § 17b Abs. 1 Satz 10 KHG vor. Vor dem Hintergrund der Beratung im Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat der BDPK ein gesondertes Schreiben vorbereitet, in dem die Wichtigkeit der Herausnahme der Besonderen Einrichtungen von der PPR 2.0/Kinder-PPR 2.0 dargelegt wird. Das Schreiben wurde zusammen mit den Landesverbänden an Entscheidungsträger auf Landesebene übermittelt.
Fachkräftemangel begegnen
Aus Sicht des BDPK wird ein Pflegepersonalbemessungsinstrument wie die PPR 2.0, das lediglich den Personalbedarf quantifiziert, aber keinerlei zusätzliches Pflegepersonal schafft, nichts am gegenwärtigen Fachkräftemangel ändern. Um eine echte Überwindung des Fachkräftemangels in der Pflege zu erreichen, halten wir Maßnahmen wie die Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Pflegekräfte durch bundesweit einheitliche Fristen und vorzulegende Unterlagen, die Stärkung des Qualifikationsmixes, die Aufwertung examinierter Pflege durch das Zusammenwachsen ärztlicher und pflegerischer Aufgabenbereiche sowie die Entlastung von Pflegekräften durch Digitalisierung (Robotik, elektronische Dokumentation) für sinnvoll. Auch der Gewinnung und Bindung von Fachkräften durch hochwertige Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten kommt bei der Überwindung des Fachkräftemangels eine maßgebliche Bedeutung zu. Die BDPK-Arbeitsgruppe „Kennzahlen Pflegeausbildung“ hat sich in diesem Berichtsraum nach verschiedenen quantitativen Erhebungen zu Best-Practice-Beispielen zum Thema Pflegeausbildung ausgetauscht. Im Mittelpunkt standen dabei die Aspekte Praxisschock, Praxisanleitung, Theorie-Praxis-Transfer, die Bindung von frisch examinierten Pflegekräften sowie Haltung und Einstellungen zur Pflegeausbildung bzw. des Pflegeberufes.