Psychiatrie / Psychosomatik

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Oktober 2023 beschlossen, die Sanktionen nach der „Personalausstattung Psychiatrie die Psychosomatik-Richtlinie“ (PPP-RL) um zwei weitere Jahre auszusetzen. Sofern die Personalanforderungen nicht eingehalten werden, sollen die Sanktionen folglich ab 2026 greifen. Des Weiteren hat der G-BA im März 2024 beschlossen, die Sanktionshöhe zu reduzieren.

Aus Sicht des BDPK ist es richtig, dass der G-BA den Beginn finanzieller Sanktionen nochmals verschoben hat. Auch dass die Krankenhäuser ab 2026 weniger scharf sanktioniert werden sollen, ist ein wichtiges Signal. Krankenhäuser sind nämlich engagiert, mehr Personal in die Versorgung zu bekommen, scheitern aber oftmals daran, dass auf dem Arbeitsmarkt schlicht kein Personal verfügbar ist.

Die zuletzt mehrfachen Verschiebungen der Sanktionen verdeutlichen aber gleichzeitig, dass die Richtlinie in ihrer gegenwärtigen Form nicht praxistauglich ist, um das gewünschte Ziel zu erreichen, die Qualität der Versorgung psychiatrischer und psychosomatischer Patient:innen zu verbessern. Die gewonnene Zeit muss deshalb weiter genutzt werden, um die Richtlinie grundsätzlich zu überarbeiten. Konkret bedeutet das: Der starre und nicht mehr zeitgemäße Stationsbezug muss vollständig entfallen. Des Weiteren muss der Qualifikationsmix durch flexiblere Anrechnungsmöglichkeiten der Berufsgruppen untereinander gestärkt werden. (Vgl. BDPK-Stimmen zur PPP-RL). So fordern es neben dem BDPK auch verschiedene psychiatrische Fachverbände. Auch die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung plädiert in ihrer 8. Stellungnahme für den Bereich Psychiatrie / Psychosomatik für eine deutliche Flexibilisierung der Richtlinie und Entschlackung der hohen Dokumentationsaufwände. (Vgl. Stellungnahme Regierungskommission Psych-Fächer).