Die Lage der deutschen Krankenhäuser ist so schlecht wie noch nie. Fast 80 Prozent der Krankenhäuser erwarten für das Jahr 2023 ein negatives Jahresergebnis, für das Jahr 2024 gehen 71 Prozent der Krankenhäuser von einer weiteren Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Situation aus. (Vgl. DKI Krankenhausbarometer-Barometer 2023). Bis Ende 2025 schätzen 25 Prozent der Allgemeinkrankenhäuser und 18 Prozent der Psychiatrien ihr Insolvenzrisiko hoch bis sehr hoch ein. (Vgl. DKI Krankenhaus-Index 2024). Viele Krankenhäuser sehen sich deswegen zu drastischen Sparmaßnahmen gezwungen, die sich negativ auf die Patientenversorgung auswirken können. Dazu zählen etwa Personalabbau, Einschränkungen beim Leistungsangebot, Bettensperren und Einsparungen bei Investitionen und Infrastruktur. Die Hauptursache für diese finanzielle Schieflage sind die den Krankenhäusern nicht ausgeglichenen Kosten- und Tariflohnsteigerungen, bei gleichzeitigen Fallzahlrückgängen in Höhe von 13 Prozent. (Vgl. Krankenhaus Rating Report 2023: Fallzahlrückgang 2022 im Vergleich zu 2019).
Die Krankenhäuser stehen zu ihrer Pflicht, verantwortungsvoll zu wirtschaften. Die drastischen Kostensteigerungen aufzufangen, welche die Kliniken schon seit zwei Jahren belasten, ist jedoch unmöglich. Krankenhäuser können die gestiegenen Kosten im Gegensatz zu anderen Branchen nämlich nicht durch höhere Preise abfedern. Sie sind stattdessen auf eine Refinanzierung der inflationsbedingten Kostensteigerungen durch die Krankenkassen angewiesen, die der Bund durch eine entsprechende Gesetzgebung gewährleisten muss. Es handelt sich dabei nicht um Staatshilfen oder Subventionen, sondern um eine notwendige Refinanzierung der übertragenen Leistungen entsprechend der tatsächlichen Kostenentwicklung.
Wir haben den politischen Entscheidungsträgern Lösungsvorschläge vorgelegt, die ohne komplizierte Gesetzgebung die wirtschaftliche Schieflage der Krankenhäuser reduzieren können. Konkret schlagen wir folgende Maßnahmen vor:
- Wiedereinführung der Möglichkeit der Landesbasisfallwertkorrektur bei sinkenden Fallzahlen (§ 10 Abs. 4 KHEntgG)
- Aufhebung der Kappung des Veränderungswertes (§ 9 Abs. 1 b KHEntgG, § 10 Abs. 6 KHEntgG und § 9 Abs. 1 BPflV)
- Streichung der Kappungsgrenze (aktuell 50 Prozent) bei Refinanzierung der Tarifsteigerungen (§ 10 Abs. 5 KHEntgG)
Die gesetzgeberische Bilanz zur Notlage der Krankenhäuser fällt allerdings ernüchternd aus: Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz soll nun endlich Geld für ordnungspolitisch dysfunktionale Pflegebudgets fließen, auf das die Krankenhäuser sowieso schon lange Anspruch haben. Mit dem mittlerweile bekanntgewordenen Referentenentwurf für ein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sind weitere Maßnahmen geplant: So ist für das Jahr 2024 die volle Refinanzierung der Tarifrate vorgesehen, ab 2025 soll der volle Orientierungswert gelten. Beide Maßnahmen sind absolut unzureichend, um die äußerst angespannte wirtschaftliche Situation und die hohe Insolvenzgefährdung der Krankenhäuser auch nur annähernd zu verbessern, da sie lediglich zukünftige Kostensteigerungen adressieren.