Qualitätssicherung der Deutschen Rentenversicherung
Halbjährlich tauscht sich der BDPK gemeinsam mit anderen Reha-Leistungserbringerverbänden mit Vertreter:innen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu den aktuellen Entwicklungen der Reha-Qualitätssicherung aus. Inhaltliche Schwerpunkte der letzten Gespräche waren der Parameter für die qualitätsorientierte Einrichtungsauswahl mit Umsetzung zum 01.07.2023 im Public Reporting Portal, die Aktualisierung und Überarbeitung der Reha-Therapiestandards (RTS) und der Klassifikation therapeutischer Leistung (KTL) sowie die Anpassungen der Strukturanforderungen.
Qualitätsorientierte Einrichtungsauswahl und Public Reporting Portal
Mit dem Public Reporting Portal unter www.Meine-Rehabilitation.de wurde zum 01.07.2024 die Verbindliche Entscheidung zur Veröffentlichung der Daten der externen Qualitätssicherung mit der qualitätsorientierten Einrichtungsauswahl umgesetzt. Der BDPK begrüßt die Qualitätsoffensive zur Einrichtungsauswahl, stellt es doch eine langjährige Forderung des Verbandes dar. Für eine qualitätsorientierte Einrichtungsauswahl ist es allerdings notwendig, dass aktuelle Qualitätssicherungsergebnisse abgebildet werden. Sie dürfen maximal ein halbes Jahr alt sein, was derzeit mit zwei bis drei Jahre alten Ergebnissen deutlich überschritten wird.
Im Public Reporting Portal gibt es Angaben zur Wartezeit auf einen Reha-Platz. Diese werden von der DRV berechnet. Ein Abgleich mit den in den Rehabilitationseinrichtungen tatsächlich zur Verfügung stehenden Rehabilitationsplätzen/-betten, findet nicht statt. Die vom BDPK geforderte Transparenz der im Einzelfall bestehenden Berechnungsgrundlagen sowie eine umgehende Information bei einer „Sperrung“ aufgrund zu hoher Wartezeit wird nicht umgesetzt. Kritisch sieht der BDPK auch die Vergabe von neutralen Werten für Rehabilitationseinrichtungen, die am QS-Verfahren der Krankenversicherungen teilnehmen, da diese Qualitätsergebnisse implizieren und die Gesamtschau in der Rangierung der Rehabilitationseinrichtungen beeinträchtigen kann.
Neue Broschüre „Strukturqualität von Reha-Fachabteilungen“
Die neue Broschüre „Strukturqualität von Reha-Fachabteilungen“ der DRV wurde im Juli 2023 veröffentlicht und ersetzt die vorherige Broschüre aus dem Jahr 2014. Die überarbeiteten Strukturanforderungen sind zum 01.01.2024 verbindlich. Der BDPK hatte im Prozess der Überarbeitung der Strukturanforderungen in Stellungnahmen u.a. die Erhöhung der Psychologischen Psychotherapeutenstelle um 0,5 pro 100 Rehabilitanden mit dem Ziel der teilhabeorientierenden Weichenstellung moniert. Liegt doch die Teilhabeorientierung nicht in alleiniger Verantwortung der psychologischen Psychotherapeutenstelle, sondern im gesamten interdisziplinären Reha-Team. Zudem ist die geplante Erhöhung in der Praxis kaum umsetzbar, da Psychologischen Psychotherapeutenstelle auf dem Arbeitsmarkt ohnehin kaum zu finden sind und die Rehabilitationseinrichtungen große Probleme haben, diese für die Arbeit in einer Rehabilitationseinrichtung zu gewinnen. Des Weiteren sieht der BDPK die neue Anforderung zur Qualifikation der ärztlichen Leitung und deren Vertretung, die die Zusatzqualifikation „Sozialmedizin“ oder „Rehabilitationsmedizin“ vorweisen müssen, als fachlich-inhaltlich nicht zwingend und in Anbetracht des Fachkräftemangels als kaum umsetzbar. Weiter hatte der BDPK gefordert, die ärztliche Anwesenheit über 24h im Haus als nicht belegungsrelevantes Kriterium zu klassifizieren. Es ist medizinisch nicht relevant, sondern ist wie bisher indikationsübergreifend als strukturrelevantes Kriterium zu belassen.
Überarbeitung und Aktualisierung RTS und KTL
Das Dezernat Reha-Wissenschaften der DRV Bund aktualisiert mit wissenschaftlicher Begleitung des Instituts Rehabilitationsforschung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die Reha-Therapiestandards (RTS). Ziel des Projekts ist es, die bestehenden indikationsspezifischen RTS sowie die Entwürfe der indikationsübergreifenden RTS auf Basis aktueller Evidenz weiterzuentwickeln. Wie vom BDPK gefordert, fand im Rahmen dieses Prozesses im Herbst 2023 eine Online-Befragung unter Einbeziehung der Rehabilitationseinrichtungen statt. Erste Ergebnisse dieser Online-Befragung sowie die Analyse eingegangener Hinweise und Änderungsbedarfe bildeten die Grundlage zur Anpassung der ersten Entwürfe der beiden neuen indikationsübergreifenden RTS. Die Entwürfe 2.0 der indikationsübergreifenden RTS und RTS Onkologie wurden auf der Internetseite der DRV veröffentlicht. Sie bilden die Grundlage für eine orientierende Bewertung im Jahr 2024. Die finalen Versionen aller RTS werden voraussichtlich im 3. Quartal 2025 zur Verfügung stehen. Ab 01.01.2026 sollen alle RTS samt überarbeiteter Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL) konsentiert zur Verfügung stehen und ihre Anwendung finden.
Qualitätssicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung (QS-Reha®)
Die Verbände der Leistungserbringer und der Krankenkassen besetzen im Gemeinsamen Ausschuss (GA) nach §137 d SGB V paritätisch ein Gremium, in dem das QS-Reha®-Verfahren als externes Qualitätssicherungsverfahren der Krankenkassen gemeinsam beraten wird. Das QS-Reha®-Verfahren wird seit März 2021 vom aQua-Institut und der Pädagogischen Hochschule Freiburg (PHFR) als unabhängige Auswertungsstelle betreut und befindet sich derzeit im 5. Zyklus (2024 - 2026). Die Anpassungen im neuen Zyklus beinhalten neben der Aktualisierung der fachärztlichen Qualifikationen auch die veränderten Algorithmen zur Berechnung von Auffälligkeiten innerhalb der Qualitätsdimensionen. Über alle Neuerungen der Erhebungsrunde 2024-2026 hat der BDPK über das Extranet informiert. Darüber hinaus wurden alle relevanten Dokumente in aktueller Version auf der QS-Reha®-Homepage veröffentlicht. Der BDPK arbeitet in allen aktiven Facharbeitsgruppen des GA mit und gestaltet dabei maßgeblich die Beratungen. Die Organisation wechselt jährlich zwischen den Vertragspartnern. Die Sitzungen finden zwei Mal jährlich statt. Zusätzlich werden Arbeitsgruppen zu bestimmten Themen gegründet, wie beispielsweise die AG Evaluation.
QS-Reha®: Konsolidierung der Strukturkriterien inkl. der Ausfüllhinweise
Der GA hatte das aQua-Institut und die Pädagogische Hochschule Freiburg mit der Umsetzung des Weiterentwicklungskonzeptes beauftragt. Konkret lag ein Themenschwerpunkt auf der Identifikation inhaltlich nicht begründbarer Unterschiede in den Ausfüllhinweisen der Strukturkriterienkataloge, um diese anschließend anzupassen. Dazu wurde eine Item-Datenbank zusammengestellt, in der alle Strukturkriterien und strukturnahen Prozesskriterien des QS-Reha®-Verfahrens vollständig und bearbeitbar eingepflegt wurden. Diesbezüglich wurden ab Mitte April 2023 wöchentliche Online-Workshops im Rahmen der AG Evaluation durchgeführt, um die einzelnen Items bzw. die entsprechenden Ausfüllhinweise hinsichtlich ihrer Konsistenz, Aktualität und Korrektheit zu prüfen. Nach Abschluss der Beratungen im September konnten im Rahmen der Sitzung des GA die besprochenen Änderungen beschlossen werden, die zum 01.01.2024 in den Strukturkriterienkatalogen umgesetzt wurden. Die Protokolle mit allen Änderungen sowie der Bericht zur Überarbeitung der Strukturkriterien wurden im Extranet veröffentlicht.
QS-Portal der gesetzlichen Krankenversicherung
Der GKV-Spitzenverband wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG; in Kraft getreten am 20. Juli 2021) gesetzlich verpflichtet, die Ergebnisse aus dem QS-Reha®-Verfahren für Versicherte einrichtungsbezogen, in übersichtlicher Form und in allgemein verständlicher Sprache im Internet zu veröffentlichen. Dabei sollen die Versicherten vergleichend über die Qualitätsmerkmale der Einrichtungen informiert werden. Nach Entwicklung eines Prototyps durch den GKV-SV hatte der BDPK die Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben. In dieser begrüßte der BDPK die Zielformulierung, die Transparenz der Qualitätsdaten für Versicherte zu erhöhen. Der BDPK machte aber auch deutlich, dass in der Umsetzung noch Verbesserungspotential besteht. So sollten beispielsweise die Hinweise zum Ausüben des Wunsch- und Wahlrechts prominenter im QS-Portal dargestellt werden und es müsste die Möglichkeit zu unterjährigen Änderungen vorhanden sein.
Seit Ende 2023 ist das QS-Portal veröffentlicht und als „Einrichtungssuche“ in die bestehende QS-Reha®-Homepage integriert worden. Das Portal kann den Versicherten eine erste Orientierung zu den Einrichtungen, beispielweise im Zusammenhang mit einer Antragstellung auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder einer stationären medizinischen Vorsorge, bieten. Ein Qualitätsvergleich ist nicht vorgesehen, da im Fall von fehlenden Werten in der Einrichtungsbefragung oder Patientenbefragung keine belastbaren Ergebnisse dargestellt werden können.