Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen (IQMG)

Weiterentwicklung IQMP-kompakt-Verfahren

Die IQMG GmbH überarbeitet gemeinsam mit den Anwendern das IQMP-kompakt-Verfahren. In vier interaktiven Workshops unter dem Titel „IQMP kompakt 2.0“ wurden im vergangenen Jahr Handlungsbedarfe mit Anwendern konkretisiert, die im Verwaltungsrat diskutiert wurden und derzeit ins Manual eingearbeitet werden. Im Vordergrund der inhaltlichen Weiterentwicklung standen insbesondere die Ergebnis- und Patientenorientierung sowie die Anwenderfreundlichkeit im Verfahren. So wurden die einzelnen Kapitel und Kriterien unter den genannten Aspekten überarbeitet, um diese schließlich besser in den Sprachgebrauch der Einrichtungen zu bringen. Im Zuge der Überarbeitung werden auch die Änderungen bezüglich der neuen Anforderungen bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) berücksichtigt, beispielsweise Auditumfang und -frequenz sowie Veränderungen hinsichtlich der Überarbeitung der Vereinbarung nach § 37 Abs. 3 SGB IX durch die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) .

Erweiterung des IQMG-Verwaltungsrats und neue Kooperationspartner

Der IQMG-Verwaltungsrat hat sich für eine personelle Verstärkung des Verwaltungsrats ausgesprochen. Zum Anfang des Jahres konnten Johannes Kneißl, Leiter Zentrales Qualitätsmanagement der Medical Park SE, und Jörg Krumm, Geschäftsleitung Gailingen Kliniken Schmieder (Stiftung & Co.) KG, als neue Mitglieder im IQMG-Verwaltungsrat begrüßt werden. Mit ihrer Expertise unterstützen sie seitdem den IQMG-Verwaltungsrat.

Zur Umsetzung ihrer Aufgaben arbeitet die IQMG GmbH mit ausgewählten Zertifizierungsunternehmen zusammen (siehe hier). Die Zertifizierungsunternehmen übernehmen als IQMG-Partner die Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen in den Mitgliedseinrichtungen. Seit Anfang des Jahres sind Excellence in Care GmbH und SAMA Cert GmbH neue Kooperationspartner der IQMG GmbH. Zudem bestehen weitere Anfragen auf eine Kooperation.

Überarbeitung der Vereinbarung nach § 37 Abs. 3 SGB IX

Im Rahmen des BAR-internen Gremiums AG Zertifizierung wird die Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach § 37 Abs. 3 SGB IX überarbeitet. Die geplanten Änderungen umfassen u. a.

  • die Aufgaben und Pflichtenstellung der herausgebenden Stellen,
  • die Neuregelung zu Überwachungsaudits und zur Auditierung (insbesondere: Auditzeiten und -frequenz),
  • die Neuaufnahme des Qualitätskriteriums „Risikomanagement“ sowie
  • die Festlegung der Grundanforderungen an Zertifizierungsstellen (insb. Kompetenz, Auswahl Auditteam).

Als Teilnehmer einer erweiterten Sitzung der AG Zertifizierung konnte die IQMG GmbH die Sicht der herausgebenden Stellen sowie der kooperierenden Zertifizierungsstellen vertreten und Expertenwissen einbringen. Das weitere Vorgehen zur Überarbeitung der Vereinbarung wird im internen Gremium der BAR beraten. Wann die aktualisierte Vereinbarung veröffentlicht wird, ist nicht bekannt.