Digitalisierung

Anbindung der Rehabilitationseinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI)

Die Regelungen zur Finanzierung der TI-Ausstattungs- und Betriebskosten wurden zwischen den Leistungserbringerverbänden und den Kostenträgern verhandelt. Sie sind im April 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen können sich freiwillig an die TI anbinden und erhalten dann auf Antrag einen Ausgleich für die ihnen entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten. Bereits mit Inkrafttreten der Vereinbarung und aufgrund vieler Nachfragen hat die Geschäftsstelle des BDPK eine Liste der „Häufig gestellten Fragen“ (FAQs) zur TI-Finanzierungsvereinbarung erstellt. FAQs, aktuelle Informationen sowie relevante Materialien rund um das Thema sind im Extranet und auf der BDPK-Homepage veröffentlicht (siehe hier). Zusätzlich wird seit Anfang des Jahres 2024 eine Austauschplattform zu TI und Datenaustausch nach §301 für die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen angeboten. Da die Anbindung bislang freiwillig ist, ist der Status der Anbindung an die TI in den Kliniken bislang unterschiedlich. Einige sind bereits angebunden, einige befinden sich aktuell in der Umsetzung und andere haben noch nicht entschieden, ob sie sich an die TI anbinden. Die Austauschplattform soll ermöglichen, gemeinsam über die Schwierigkeiten und deren Lösung bei der Anbindung zu diskutieren.

Zum elektronischen Datenaustausch nach § 301 richten sich Einrichtungen regelmäßig mit Fragen und Problemen an die Geschäftsstelle, die ebenfalls im Rahmen der Austauschplattform adressiert werden. Im Nachgang werden diese von der Geschäftsstelle im entsprechenden Gremium mit der GKV eingebracht.

Eckpunktepapier Digitalisierung

Im Rahmen der Sitzungen des Fachausschusses wurde über das Thema Digitalisierung mit der Fragestellung diskutiert, inwieweit Künstliche Intelligenz (KI), Digitale Anwendungen (DiGA) oder weitere technische Anwendungen für die Reha- und Vorsorgeeinrichtungen von Relevanz sind und welche Unterstützung der BDPK leisten kann. So kann beispielsweise ChatGPT bzw. KI bei Routineaufgaben, wie Dokumentationen helfen Zeit zu sparen und Arbeitseffizienz zu steigern. Die Geschäftsstelle hat in Form eines Grundsatzpapiers den aktuellen Stand der Digitalisierung in den Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen zusammengestellt, einzelne Begriffe der Digitalisierung abgegrenzt sowie Chancen und Risiken erörtert. Das Eckpunktepapier wurde im Extranet veröffentlicht und wird aktuell gehalten. Es soll den Einrichtungen als eine Orientierung dienen und Hinweise über mögliche Einsatzgebiete im Bereich der Digitalisierung geben.

Digitale Nachsorge

Die DRV hat zum 01. 01.2024 die Vergütungssätze der digitalen Reha-Nachsorge um 30 Prozent gekürzt. Die Preissenkung fußt auf den Annahmen, dass der personelle Einsatz in der digitalen Nachsorge um 30 Prozent geringer als in der Präsenz-Nachsorge sei und die Sachkosten in den Versorgungsformen vergleichbar seien. Diese Annahmen sind aus Sicht der Leistungserbringer nicht korrekt und entsprechen nicht den wissenschaftlich validierten Erkenntnissen aus den Modellprojekten der DRV. Vor diesem Hintergrund hat sich die AG MedReha wiederholt an die DRV mit der Bitte gewandt, in einer Arbeitsgruppe gemeinsam mit den Leistungsanbietern und Leistungsträgern den Aufwand nach dem neuen Konzept Digitale-Nachsorge zu bewerten. Im März fanden erstmals Gespräche statt. Es wurde verabredet, dass von Seiten der Leistungserbringer auf Grundlage nachvollziehbarer Zahlen der Aufwand auf Basis des neuen Rahmenkonzeptes dargelegt und diese durch die Expertengruppe Nachsorge Rehabilitation (EGNR) bewertet werden. Ob das zuständige Gremium, die Arbeitsgruppe Teilhabe (AGTH) dann eine Neubewertung beschließt, bleibt offen. Weitere Gespräche mit der DRV sind vorgesehen.