Tarif und Personal

Der BDPK-Fachausschuss Tarif- und Personalfragen tauscht sich regelmäßig zur aktuellen Tarifsituation in Krankenhäusern sowie Reha- und Vorsorgekliniken aus. Zudem stand das Thema Entlastungstarifverträge sowie Personalthemen im Fokus wie das Arbeitszeitgesetz, die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Personaluntergrenzen und die PPR 2.0. 

Arbeitszeitgesetz

Das BMAS hatte einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften vorgelegt. Darin werden in Folge der Entscheidung des EuGH und des Bundesarbeitsgerichts Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung geregelt. Der Referentenentwurf befindet sich noch in der Ressortabstimmung. Ein offizieller Entwurf ist noch nicht bekannt.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte am 13. September 2022 entschieden, dass die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist (BAG – 1 ABR 22/21). Der Arbeitgeber ist bei unionsrechtskonformer Auslegung von § 3 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, ein System einzuführen und zu nutzen, mit dem die geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.

Der Referentenentwurf sieht in § 16 ArbzG neu eine Verpflichtung der Arbeitgeber vor, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung kann durch den Arbeitnehmer oder einen Dritten erfolgen. Die Arbeitszeitnachweise müssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer auf Verlangen über die aufgezeichnete Arbeitszeit informieren.

Durch Tarifvertrag oder Betriebs- oder Dienstvereinbarungen kann zugelassen werden, dass eine Aufzeichnung in nichtelektronischer Form erfolgen kann, die Aufzeichnung an einem anderen Tag erfolgen kann oder die Pflicht zur Aufzeichnung nicht bei Arbeitnehmern gilt, bei denen die gesamte Arbeitszeit wegen des besonderen Merkmals der ausgeübten Tätigkeit nicht gemessen oder nicht im Voraus festgelegt wird oder von den Arbeitnehmern selbst festgelegt werden kann.

Zudem werden Übergangsfristen für die Einführung eines elektronischen Systems von einem bis zu fünf Jahren festgelegt. Bei Arbeitgebern mit bis zu zehn Arbeitnehmern kann die Arbeitszeit in nichtelektronischer Form aufgezeichnet werden.

In der Begründung wird darauf verwiesen, dass eine kollektive Arbeitszeiterfassung durch die Nutzung und Auswertung elektronischer Schichtpläne möglich ist.  Dies gilt unter der Voraussetzung, dass sich aus dem Schichtplan für die einzelne Arbeitnehmerin und den einzelnen Arbeitnehmer Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ableiten lassen und Abweichungen von den im Schichtplan festgelegten Arbeitszeiten, z. B. Urlaub, Fehlzeiten und zusätzliche Arbeitszeiten, gesondert elektronisch erfasst werden.

Arbeitsverträge

Dr. Eva Rütz von der Kanzlei Luther referierte im Fachausschuss zum Thema Arbeitsverträge von Führungskräften. Der Vortrag fand online statt und stand allen Mitgliedskliniken der Landesverbände offen. Am Seminar haben über 80 Personen teilgenommen.

Folgende Themen standen auf der Agenda des Seminars:

  • Stellung des Chefarztes / der PDL (Dienstvorgesetzter? Wer ist weisungsbefugt?)
  • Wirtschaftlichkeitsgebot
  • Dienstaufgaben (bis zu welcher Detailtiefe?)
  • Dienstaufgaben außerhalb des Klinikbetriebs, z.B. Gremienarbeit auf Landes- und Bundesebene? Kongressteilnahmen?
  • Mitwirkung in Personalangelegenheiten
  • Vergütung
  • Versicherungsschutz
  • Zielvereinbarungen
  • Kündigung (beim Chefarzt auch in Hinblick auf Verlust des Versorgungsauftrages, Stichwort: Leistungsgruppenplanung)
  • Wettbewerbsverbote

KlinikRente

Das 2002 auf Initiative des BDPK gegründete KlinikRente Versorgungswerk bildet seit einigen Jahren den Branchenstandard für privatwirtschaftlich organisierte betriebliche Vorsorge. Mehr als 6.000 Unternehmen haben sich inzwischen für KlinikRente entschieden. Über 130.000 Beschäftigte nutzen das Versorgungswerk für die Altersvorsorge oder die Einkommensabsicherung im Falle der Berufsunfähigkeit. Nachdem sich das Versorgungswerk auch in der Niedrigzinsphase der letzten Jahre mit hoher Stabilität und einer im Marktvergleich sehr guten Verzinsung ausgezeichnet hat, steigen die Zinsen 2024 nun schon das zweite Jahr in Folge.

2024 wieder steigende Zinsen, chancenreiche Anlagen weiter im Fokus der Beschäftigten

Nach der Steigerung der Gesamtverzinsung im Sicherungsvermögen der Altersvorsorgelösungen für das Jahr 2023 sind die Zinsen 2024 erneut gestiegen. Die Finanzstärke der Trägergesellschaften zeigt sich u. a. in der Gesamtverzinsung des Sicherungsvermögens, die für 2024 in der Direktversicherung bei 3,40 Prozent und in der Unterstützungskasse bei 3,45 Prozent liegt. Das ist ein gutes Signal für die Mitgliedsunternehmen und deren Beschäftigte. Allerdings sind auch weiterhin die kapitalmarktnahen Lösungen der KlinikRente mehr und mehr im Fokus der Beschäftigten. Deshalb bietet KlinikRente in allen Durchführungswegen auch chancenorientierte Produkte. Diese verbinden die attraktive Verzinsung im Sicherungsvermögen mit den Renditechancen aus Fonds. 

Betriebliche Vorsorge bleibt wesentlicher Benefit im Wettbewerb um die Köpfe

Der Engpass Fachkräftemangel verstärkt sich weiter. Eine Trendumkehr ist nicht in Sicht. Arbeitgeber sind gezwungen, sich bestmöglich für potentielle Mitarbeitende zu präsentieren. Dabei ist die betriebliche Vorsorge in der Wahrnehmung der Mitarbeitenden ein maßgeblicher Baustein. „Neben mischfinanzierter betrieblicher Vorsorge mit überdurchschnittlichen Arbeitgeberzuschüssen wurden 2023/2024 auch rein arbeitgeberfinanzierte Versorgungsregelungen verstärkt nachgefragt. Dabei konnte KlinikRente auch Ausschreibungen von öffentlichen Trägern für sich entscheiden“, so Hubertus Mund, Geschäftsführer des Versorgungswerkes.

Zudem hat das Versorgungswerk im letzten Jahr die Angebote zur betrieblichen Einkommenssicherung nochmals optimiert. Der Zugang für die Beschäftigten wurde weiter vereinfacht.   

In 2023 haben sich insgesamt mehr als 400 Unternehmen für KlinikRente entschieden. Damit stieg die Anzahl der Mitgliedsunternehmen auf rund 6.000.

KlinikRente erfolgreich in neuer Gesellschafterstruktur 

Seit Mitte 2023 ist die Ecclesia Gruppe der Gesellschafter des Versorgungswerkes. Die Ecclesia Gruppe ist mit mehr als 2.800 Beschäftigten und einem platzierten Prämienvolumen von 3 Milliarden Euro p. a. der größte deutsche Versicherungsmakler für Unternehmen und Institutionen. Damit stehen der KlinikRente deutlich erweiterte Ressourcen für die künftigen stetig steigenden Anforderungen an Produktentwicklung, Digitalisierung und weiteren Themen zur Verfügung. 

Schon das erste Jahr nach der Transaktion zeigt, dass die neuen Möglichkeiten im Interesse der Mitgliedsunternehmen und deren Beschäftigten genutzt werden können. Unverändert setzt die KlinikRente auf die enge Partnerschaft mit den Trägergesellschaften und auf die guten Verbindungen zu den Branchenverbänden. Das erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den zahlreichen Partnern der KlinikRente, die die einzelnen Unternehmen betreuen.  

Personalkongress 2024 wieder am Start

Der überaus erfolgreiche Personalkongress der Krankenhäuser hat seine coronabedingte vierjährige Pause beendet und wird im November 2024 wieder an den Start gehen. Der 16. Personalkongress findet an zwei Tagen in Köln statt. Traditionell stehen die aktuell herausfordernden Themen der Personalarbeit im Mittelpunkt. Auch in Köln erwartet die Kongressteilnehmer wieder ein spannendes Programm mit guten Möglichkeiten, sich auch untereinander auszutauschen. Mehr dazu finden Sie unter: www.klinikrente.de/personalkongress/2024