Krankenhaustransparenzgesetz
Zeitplan: Verkündung am 27.03.2024, Inkrafttreten am 28.03.2024
Inhalte: Öffentliche Darstellung von Versorgungsstufen, Leistungsgruppen und Qualitätsdaten der Krankenhäuser durch den Bund; frühzeitigere Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen, Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwertes und schnellerer Mindererlösausgleich für Pflegekosten.
Forderung BDPK: Veröffentlichung von Leveln führt nicht zur Transparenz für Patient:innen, stattdessen Fokus auf Versorgungsqualität, vgl. BDPK-Stellungnahme.
Digital-Gesetz (DigiG)
Zeitplan: Verkündung am 26.03.2024, Inkrafttreten am 27.03.2024
Inhalte: Stärkung der ePA durch Widerspruchslösung ab 2025 ("Opt-Out"); Weiterentwicklung und verbindliche Einführung des E-Rezepts; tiefere Integration von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) in die Versorgungsprozesse (Leistungsanspruch soll auf Medizinprodukte höherer Risikoklassen ausgeweitet werden); Telemedizin als fester Bestandteil der Gesundheitsversorgung; digitale Weiterentwicklung von strukturierten Behandlungsprogrammen; Verbesserung der Interoperabilität durch z. B. Standards und Leitfäden; Verstetigung Innovationsfonds.
Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)
Zeitplan: Verkündung am 26.03.2024, Inkrafttreten am 27.03.2024
Inhalte: Aufbau einer nationalen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle; Ermöglichung einer Verknüpfung von Daten des Forschungsdatenzentrums Gesundheit und der klinischen Krebsregister; Zeugnisverweigerungsrechts für mit Gesundheitsdaten Forschende und Beschlagnahmeverbot für Gesundheitsdaten; Maßnahmen zur Sicherstellung der Anschlussfähigkeit der deutschen Gesundheitsdateninfrastruktur an den EHDS (European Health Data Space).
Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
Zeitplan: Verkündung am 15.12.2023, Inkrafttreten weitgehend am 16.12.2023
Inhalte: Integration der Finanzierung des praktischen Teils in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung; Vergütung für die gesamte Dauer des Studiums; Ausgestaltung als duales Pflegestudium; Abschluss eines Ausbildungsvertrags zwischen Studierenden und einem Träger des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung; Vereinfachung und Vereinheitlichung der Anerkennungsverfahren.
Forderung BDPK: Rehaeinrichtungen als Ausbildungsträger zulassen; ausländische Pflegekräfte während des Anerkennungsverfahrens als Pflegehilfskräfte zulassen, vgl. BDPK-Stellungnahme.