Der Pflegekräftemangel betrifft auch alle Indikationen in der medizinischen Rehabilitation. Rehabilitationseinrichtungen sind derzeit jedoch nicht zur praktischen Pflegeausbildung zugelassen. Pflegeschüler:innen können allenfalls im Rahmen des „weiteren Einsatzes“ mit 80 Stunden in Rehabilitationseinrichtungen ausgebildet werden. Im Koalitionsvertrag 2021 wurde das Ziel formuliert „Die Pflegeausbildung soll in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der Rehabilitation ermöglicht werden, soweit diese die Voraussetzungen erfüllen.“ Durch diese Zielumsetzung und die Mitaufnahme der Rehabilitationseinrichtungen als Träger der praktischen Ausbildung könnten mehr Pflegekräfte ausgebildet werden und die Einrichtungen erhalten die Möglichkeit, Pflegekräfte zu binden. Der BDPK ist mit Unterstützung von Klinikvertretern hierzu im Austausch mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und vertritt die Position, dass alle Rehabilitationseinrichtungen als Träger der praktischen Ausbildung nach § 7 Pflegeberufegesetz aufgenommen werden sollten. Rehabilitationseinrichtungen sind aus Verbandssicht sehr gut geeignet für die Pflegeausbildung, da u.a. Pflegeprozesse über einen längeren Zeitraum evaluiert werden können und die Pflege sehr gut planbar ist. Weitere Gespräche sind vorgesehen.