Qualitätssicherung der Deutschen Rentenversicherung

Zweimal im Jahr tauscht sich der BDPK, gemeinsam mit anderen Reha-Leistungserbringerverbänden, mit Vertreter:innen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu den aktuellen Entwicklungen der Reha-Qualitätssicherung aus. Inhaltsschwerpunkte der letzten Gespräche waren die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Berichterstattungen der Qualitätssicherungsdaten sowie die qualitätsorientierte Belegungssteuerung (Zusammensetzung des Parameters Qualität) zum 1. Juli 2023. Nach intensiver statistischer Prüfung hat das zuständige interne DRV-Gremium den Beschluss gefasst, die QS-Berichterstattung des Jahres 2022 wieder mit Qualitätspunkten zu versehen, was von den Leistungserbringern sehr kritisch gesehen wird. Pandemiebedingt erfolgte die Auswertung der Daten für die Jahre 2020 und 2021 nur deskriptiv. Aus Sicht des BDPK sind die Daten für die qualitätsorientierte Belegung nicht geeignet, da aufgrund der Pandemie Leistungen nicht wie gewohnt stattfinden konnten und die Daten zu alt sind, um die derzeitige Qualität darzustellen. Der BDPK fordert, dass die verwendeten Daten für die qualitätsorientierte Belegung allenfalls ein halbes Jahr alt sein dürften.

Zusätzlich zu den bestehenden Reha-Therapiestandards (RTS) werden zum 1. Juli 2023 zwei indikationsübergreifende RTS, RTS-Onkologie (ohne Brustkrebs) und RTS-alle anderen Indikationen, eingeführt. Trotz der regelmäßigen Gespräche wurden die Leistungserbringerverbände über die Entwicklung dieser RTS im Vorfeld nicht informiert, geschweige denn einbezogen. Ab Mitte 2023 werden die bestehenden und die neuen RTS in einer Testphase und einem anschließenden Projekt evaluiert und überarbeitet. Mit Start zum 1. April 2023 und einer Laufzeit von zwei Jahren ist die inhaltliche und redaktionelle Überarbeitung der Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL) geplant.

Um der Energieknappheit entgegenzuwirken, konnte der BDPK im Austausch mit der DRV erreichen, dass in Rücksprache mit dem zuständigen Federführer die Einrichtungen die Schwimmbäder schließen konnten.

Der GKV-SV und die DRV-Bund tauschen sich regelmäßig über ihre Qualitätssicherungsaktivitäten aus. Ende letzten Jahres wurde eine vergleichende Analyse der beiden QS-Systeme in der medizinischen Rehabilitation in einem gemeinsamen Forschungsprojekt ausgeschrieben. Auf deren Grundlage sollen Handlungsempfehlungen entwickelt werden. Ziel ist es, mit Hilfe der Expertise eine Entscheidungsgrundlage für weitere Schritte zur Harmonisierung der Qualitätssicherungssysteme von und für eine fachlich-inhaltlich begründete, praktikable Koexistenz beider Systeme zu schaffen. Der BDPK fordert dies seit vielen Jahren. 

Qualitätssicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung

Die Verbände der Leistungserbringer und der Krankenkassen besetzen im Gemeinsamen Ausschuss (GA) nach §137 d SGB V paritätisch ein Gremium, in dem das QS-Reha®-Verfahren als externes Qualitätssicherungsverfahren der Kassen gemeinsam beraten wird (vgl. Vereinbarung zur externen Qualitätssicherung nach § 137d Absätze 1, 2 und 4 SGB V). 

Der BDPK arbeitet in allen aktiven Facharbeitsgruppen mit und gestaltet dabei maßgeblich die Beratungen im GA. Die Organisation des GA wechselt jährlich zwischen den Vertragspartnern.

Das QS-Reha®-Verfahren befindet sich seit Ende März 2021 im 4. Zyklus (2021-2023). Es wird vom aQua-Institut und der Pädagogischen Hochschule Freiburg (PHFR) als unabhängige Auswertungsstellen betreut. Der Zeitplan hatte sich pandemiebedingt verzögert. Im Gemeinsamen Ausschuss werden die Auswertungen der QS-Reha-Daten, die Weiterentwicklung des Verfahrens sowie die Aktualisierung des Methodenhandbuchs beraten.

 

IQMG: Zertifizierung des internen Qualitätsmanagements (DAkkS Akkreditierung)

Seit dem Frühjahr 2020 stellt die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) die Berechtigung der von den Herausgebenden Stellen interner QM-Verfahren (HGS) und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zugelassenen Zertifizierungsgesellschaften infrage, die Verfahren des internen Qualitätsmanagements nach § 37 SGB IX ohne Akkreditierung bei der DAkkS zu zertifizieren. Das Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen (IQMG) hat das Vorgehen der DAkkS als nicht rechtskonform abgelehnt. Daraufhin wurde gemeinsam mit weiteren HGS, dem BMAS, dem BMG und der BAR eine Arbeitsgruppe gegründet, die ein einheitliches Verständnis der strittigen Rechtsfragen erzielen sollte. Die Bemühungen blieben jedoch erfolglos.

Bis zur Findung einer klaren Rechtsauffassung wurden vorab praktikable Regelungen vereinbart. Dafür hat die Arbeitsgruppe eine Verfahrensabsprache zur Umsetzung von Akkreditierungen im Bereich des Qualitätsmanagements nach SGB IX“ mit der DAkkS verhandelt, die seit dem 1. Juli 2021 gilt. Das IQMG hat sich in den Verhandlungen dafür eingesetzt, dass den Kliniken möglichst keine Nachteile durch die Anpassungen im Zertifizierungsprozedere entstehen. In der Verfahrensabsprache wurde vereinbart nach Ablauf von einem Jahr nach Inkrafttreten, die Umsetzung derer gemeinsam zu erörtern. Diese Evaluation wurde 2022 von der BAR mittels einer Abfrage umgesetzt, die an die DAkkS, HGS, Reha-Träger sowie Zertifizierungsstellen gerichtet war. Anschließend wurden in einem Erörterungsgespräch bestehende Probleme bei Zertifizierungen angesprochen, die jedoch nicht final geeint werden konnten. Zukünftig sollen in weiteren Gesprächen Expert:innen eingebunden werden. Die BAR plant, die Vereinbarung nach § 37 Abs. 3 SGB IX im Laufe des Jahres 2023 zu überarbeiten. Dabei werden die in der Verfahrensabsprache aufgegriffenen Punkte mit in den Blick genommen.

Vor diesem Hintergrund hat das IQMG den Ablauf der Zertifizierungen in den eigenen QM-Verfahren angepasst. Die bisher freie Gestaltung der Überwachungszyklen innerhalb eines Zertifizierungszeitraums (siehe S.8, Manual IQMP-kompakt, 3. Aufl. 2017) wurde, aufgrund der bestehenden Anforderungen der IAF an die Überwachung von QM-Systemen, auf einen jährlichen Zyklus angepasst. Eine jährliche Überwachung des QM-Systems durch Zertifizierungsstellen ist deshalb als Anforderung bei IQMP-kompakt aufgenommen worden. Auf Grundlage der erwähnten Verfahrensabsprache ist es möglich, während der Laufzeit eines Zertifikates unter Einbeziehung von Ergebnissen aus der externen Qualitätssicherung der DRV oder GKV, ein Überwachungsaudit innerhalb der Zertifikatslaufzeit als sogenanntes Remote-Verfahren (Dokumentenprüfung und Auditgespräche via Fernbegutachtung) durchzuführen.

Im Zusammenhang mit den erforderlichen Anpassungen der Überwachungszyklen wird beim IQMG zusätzlich eine differenzierte Systematik für die Bemessung von Auditaufwänden einer Klinik erstellt, die die Anzahl von Fachabteilungen, deren Größe, Mitarbeiteranzahl und spezifische Einrichtungsmerkmale berücksichtigt. Die Systematik inklusive einer Berechnungstabelle werden zeitnah veröffentlicht.

Weiterentwicklung IQMP-kompakt-Verfahren

Das IQMG überarbeitet gemeinsam mit den Kliniken das IQMP-kompakt-Verfahren. Ziel der Weiterentwicklung ist es, das von der BAR anerkannte und in mehr als 100 Kliniken etablierte interne QM-Verfahren noch anwenderfreundlicher und praxisnäher zu gestalten. Der letzte Workshop fand unter dem Motto „Praxisbezug stärken, Patientenorientierung setzen, Ergebnisqualität fokussieren – IQMP-kompakt als Anwender aktiv mitgestalten“ statt. Im Anwender-Workshop wurden die einzelnen Kriterien und Kapitel daraufhin geprüft, Formalismen minimiert und bezüglich der Darstellung der Behandlungsergebnisse und der Patientensicherheit optimiert.

Auf Basis des ersten digitalen Brainstorming im April 2021 konnten in Zusammenarbeit mit den Anwender:innen weitere Handlungsbedarfe konkretisiert werden, die in Zukunft angepasst werden sollen. Die Änderungen bezüglich der neuen Anforderungen hinsichtlich der DAkkS-Aktivitäten sowie der Verfahrensabsprache werden dabei ebenfalls berücksichtigt.