Nachdem sich die Partner der Selbstverwaltung nicht auf den aDRG-Katalog 2023 einigen konnten, wurde dieser vom BMG per Ersatzvornahme in Kraft gesetzt. Streitpunkt zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern war wie im letzten Jahr eine vermeintliche Doppelfinanzierung der Pflegepersonalkosten. Die Ersatzvornahme sieht eine Absenkung von 400 Millionen Euro vor, die vom BDPK in  einer Stellungnahme kritisiert wird.

Der BDPK betont in seiner Stellungnahme, dass das Ziel des Pflegepersonalstärkungsgesetzes war, mit dem Pflegebudget zusätzliche Stellen in der Krankenhauspflege zu schaffen und die Pflegepersonalkosten besser abzusichern. Krankenhäuser haben die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt und eine genaue Abgrenzung der Pflegepersonalkosten vorgenommen, sodass die Pflegekosten nach dem Willen des Gesetzgebers einen festgelegten Anteil an der Krankenhausvergütung bekommen. Dies als „Umbuchung“ und „Doppelabrechnung“ zu bezeichnen, ist falsch. Unverständlich ist zudem, dass bereits in den Vorjahren nachträglich in den Katalog eingegriffen wurde (200 Millionen Euro 2021, 175 Millionen Euro 2022). Die nochmalige Absenkung ist nicht sachgerecht und führt die Ziele des Pflegepersonalstärkungsgesetzes ad absurdum.