Die BDPK-Facharbeitsgruppe Qualitätsentwicklung hat sich im Berichtsjahr 2022/2023 unter anderem zu den Themen Mindestmengen, datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung, Weiterentwicklung der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) sowie Qualitätsberichterstattung ausgetauscht. Nach unserer Auffassung müssen die kleinteiligen und inzwischen kaum mehr beherrschbaren Qualitätsregularien des G-BA im Zuge der anstehenden Krankenhausreform insgesamt auf den Prüfstand gestellt werden. Die Instrumente müssen sich daran messen lassen, ob sie tatsächliche Qualitätsdefizite adressieren und zu einer Verbesserung der Patientenversorgung beitragen. Doppelte Anforderungen und Sanktionierungen müssen vermieden werden. Die von der Reformkommission angekündigte Stellungnahme zur Qualitätssicherung wird in den kommenden Wochen und Monaten ein relevanter Themenschwerpunkt sein, den der Fachausschuss Krankenhäuser und die FAG Qualitätsentwicklung eng begleiten werden.