Die BDPK-Facharbeitsgruppe Psychiatrie und Psychosomatik hat sich in diesem Berichtsjahr dafür eingesetzt, die PPP-RL praxisnah auszugestalten und die Sanktionen solange weiterhin auszusetzen. Zustimmung für diese Forderungen gab es auch seitens der Politik. In einer parlamentarischen Diskussionsveranstaltung des BDPK am 7. September 2022 haben wir mit den Klinikvertretern Volker Thesing, Dr. med. Christoph Smolenski und Daniel Roschanski sowie den Gesundheitspolitikerinnen des Deutschen Bundestages Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen) und Diana Stöcker (CDU) über die Auswirkungen und den Anpassungsbedarf der PPP-RL gesprochen (siehe Foto). Die Einigkeit war groß: In ihrer jetzigen Form gefährdet die PPP-RL durch ihre fehlende Flexibilität neue Behandlungskonzepte wie die stationsäquivalente Behandlung und die dezentrale tagesklinische Versorgung. Auch die starre Pressung des Personals in Abteilungen, obwohl in den meisten Kliniken abteilungsübergreifend gearbeitet wird, wurde angemahnt.
Kurz nach der BDPK-Veranstaltung wurde im G-BA der Beschluss gefasst, die Sanktionen bei Nichterfüllung der Mindestvorgaben bis 2024 um ein weiteres Jahr auszusetzen. Zudem wurde festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2023 für drei Jahre die stations- und monatsbezogene Nachweispflicht entfallen soll. Fünf Prozent der Kliniken müssen diesen Nachweis weiter erbringen und übermitteln.
Aus Sicht des BDPK ist es richtig, dass der G-BA den Beginn finanzieller Sanktionen nochmals verschoben hat. Auch, dass Bürokratiebelastungen für die Krankenhäuser reduziert werden sollen war ein überfälliges positives Signal. Die zuletzt mehrfachen Verschiebungen verdeutlichen aber gleichzeitig, dass die gewünschte Zielsetzung der Richtlinie, die Qualität der Versorgung psychiatrischer und psychosomatischer Patient:innen zu verbessern, nicht erreicht ist. Die gewonnene Zeit muss weiter genutzt werden, um die Richtlinie grundsätzlich zu überarbeiten. Konkret bedeutet das: Der starre und nicht mehr zeitgemäße Stationsbezug muss vollständig entfallen. Des Weiteren muss der Qualifikationsmix durch flexiblere Anrechnungsmöglichkeiten der Berufsgruppen untereinander gestärkt werden. Solange müssen die Sanktionen auch weiterhin ausgesetzt bleiben.