Rehabilitationshilfsfonds-Verordnung

Zeitplan: 30.01.2023 Referentenentwurf, 31.03.2023 Verabschiedung Bundesrat, 01.04.2023 Inkrafttreten

Inhalte: Reha und Vorsorgeeinrichtungen erhalten auf Antrag beim Hauptbeleger einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 95% der Differenz zwischen den Energiekosten des Jahres 2022 und 2021 für Strom, Gas, Fernwärme und andere Brennstoffe.

Forderungen des BDPK: schnelle und unbürokratische Umsetzung, Ausweitung auf 2023, vgl. Stellungnahme hier.