COVID-19-Schutzgesetz

Zeitplan: Verkündung am 16.09.2022, Inkrafttreten am 17.09.2022

Inhalt: Ausweitungen der Meldepflichten (Anzahl aufgestellter und belegter Betten, Meldung intensivmedizinischer Kapazitäten, Krankheiten); Masken- und Testpflichten in Gesundheitseinrichtungen; Verlängerung der Verordnungsermächtigung des BMG und BMF (Versorgungsaufschläge und Ausnahmen Prüfungen Strukturmerkmalen); Anschlussregelungen zum pandemiebedingten Vergütungszuschlag für Reha- und Vorsorgeeinrichtungen im Kabinettsentwurf gestrichen.

Forderungen des BDPK: Zusätzlichen Aufwand für Häuser vermeiden, Belegungsmeldung über DEMIS ab 17.09.2022 nicht leistbar, Vergütungszuschlag für Reha- und Vorsorgeeinrichtungen unbedingt notwendig.