Qualitätssicherung der Deutschen Rentenversicherung

In halbjährlichen QS-Gesprächen führt der BDPK gemeinsam mit anderen Verbänden der Reha-Leistungserbringer einen Austausch zu aktuellen Entwicklungen der Reha-Qualitätssicherung mit Vertreter:innen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) durch. Seit dem Frühjahr 2020 haben die Gespräche den Schwerpunkt Qualitätssicherung während der Corona-Pandemie.

Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Reha-Einrichtungen in Deutschland hat die DRV  Ende Mai 2020 die Auswertung der Daten aus der externen Qualitätssicherung angepasst. So erfolgte über die QS-Daten nur eine deskriptive Berichterstattung an die Einrichtungen und Rentenversicherungsträger. Die Bewertung der Qualitätsindikatoren mit Qualitätspunkten wurde ausgesetzt. Dies trifft auch auf die Strukturierten Qualitätsdialoge zu. Die KTL- und RTS-Daten werden weiterhin nur deskriptiv (unter Vergabe „theoretischer“ Qualitätspunkte) ausgewertet, da pandemiebedingt kein fairer Vergleich zwischen den Fachabteilungen einer Indikation möglich ist. Für das Peer-Review konnten Qualitätspunkte vergeben werden, da keine relevanten Unterschiede in den Ergebnissen aus den Pandemiejahren und dem Vorjahr ohne Pandemieeinfluss existieren. Für die Rehabilitandenbefragung will die DRV die Situation bewerten, sobald die Daten vorliegen.

Die DRV plant die Erweiterung der Machbarkeitsstudie „Qualitätsorientierte Einrichtungsauswahl“ auf die DRV Rheinland und DRV Nord sowie auf die Indikation Psychosomatik ab Mai/Juni 2022.

Qualitätssicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung

Die Verbände der Leistungserbringer und der Krankenkassen besetzen im Gemeinsamen Ausschuss (GA) nach §137 d SGB V paritätisch ein Gremium, in dem das QS-Reha®-Verfahren als externes Qualitätssicherungsverfahren der Kassen gemeinsam beraten wird. Der BDPK arbeitet in allen aktiven Facharbeitsgruppen mit und gestaltet dabei maßgeblich die Beratungen im GA . Die Organisation des GA wechselt jährlich zwischen den Vertragspartnern.

Das QS-Reha®-Verfahren befindet sich seit Ende März 2021 im 4. Zyklus (2021-2023). Es wird vom aQua-Institut und der Pädagogischen Hochschule Freiburg (PHFR) als unabhängige Auswertungsstellen betreut. Der Zeitplan hatte sich pandemiebedingt verzögert. Im Gemeinsamen Ausschuss werden die Auswertungen der QS-Reha-Daten, die Weiterentwicklung des Verfahrens sowie die Aktualisierung des Methodenhandbuchs beraten.

Änderungen bei der Zertifizierung des internen QMs (DAkkS Akkreditierung)

Seit dem Frühjahr 2020 stellt die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) die Berechtigung der von den Herausgebenden Stellen und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zugelassenen Zertifizierungsgesellschaften infrage, die Verfahren des internen Qualitätsmanagements nach § 37 SGB IX ohne Akkreditierung bei der DAkkS zu zertifizieren. Das Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen (IQMG) hat das Vorgehen der DAkkS als nicht rechtskonform abgelehnt, Kritisiert wird, dass mit der Einführung einer Akkreditierungspflicht keine Qualitätsverbesserung, aber höhere Kosten für die Zertifizierer und letztlich auch die Kliniken verbunden sind. Das IQMG hat sich daraufhin mit weiteren Herausgebenden Stellen interner QM-Verfahren (HGS) zu einer Task-Force zusammengeschlossen, um gegen die Aktivitäten der DAkkS vorzugehen. Das BMAS, das BMG und die BAR waren in die Gespräche ebenfalls eingebunden. Im Oktober 2020 wurde aus dem Kreis der Teilnehmer:innen eine Arbeitsgruppe gegründet, die bis zum 30. April 2021 ein einheitliches Verständnis der strittigen Rechtsfragen erzielen sollte. Die Bemühungen blieben jedoch leider erfolglos.

Um dennoch praktikable Regelungen für eine gewisse Übergangszeit (bis eine klare Rechtsauffassung gefunden wird) zu vereinbaren, hat die Arbeitsgruppe nun eine Verfahrensabsprache mit der DAkkS verhandelt. Das IQMG hat sich in den Verhandlungen dafür eingesetzt, dass den Kliniken möglichst keine Nachteile durch die Anpassungen im Zertifizierungsprozedere entstehen. Die Verfahrensabsprache soll ab dem 1. Juli 2022 gelten. Nach Inkrafttreten der Verfahrensabsprache wird das IQMG gemeinsam mit den anderen HGS weiter beraten, mit welchen geeigneten politischen Maßnahmen ggf. noch verbesserte Rahmenbedingungen für die Zertifizierung interner QM-Verfahren geschaffen werden können.

Zentrale Inhalte der Verfahrensabsprache:

  • Die Verfahrensabsprache gilt für die Zertifizierungsstellen, die bei der DAkkS bereits akkreditiert sind, sowie hinsichtlich der von ihnen erteilten Zertifikate.
  • Nicht betroffen sind Zertifizierungsstellen, die über keine Akkreditierung bei der DAkkS verfügen. Diese Zertifizierungsstellen können ihre Geschäftstätigkeiten auch weiterhin unverändert wahrnehmen.
  • Auch die durch die BAR anerkannten QM-Verfahren unterliegen selbst nicht der Akkreditierungspflicht.
  • Zertifikate, die bis zum Tag des Inkrafttretens dieser Verfahrensabsprache bzw. bis zum Zeitpunkt der Akkreditierung der jeweiligen Zertifizierungsstelle erteilt worden sind, behalten bis zum Ablauf der angegebenen Geltungsdauer ihre Gültigkeit.
  • Für die Beantragung der Akkreditierung erhalten die Zertifizierer drei Monate Zeit nach Inkrafttreten der Verordnung.  
  • Die Überwachung der QM-Verfahren soll grundsätzlich alle 12 Monate erfolgen. In zugelassenen Verfahren, die einen solchen Überwachungsturnus nicht vorsehen, kann die Überwachung einmal als Remote-Verfahren und unter Berücksichtigung und Anrechnung von Ergebnissen externer Qualitätssicherung erfolgen.

Das IQMG berät aktuell die notwendigen Änderungen im IQMP-Reha und IQMP-kompakt-Verfahren insbesondere in Hinblick auf die Einführung verpflichtender jährlicher Überwachungsaudits und die Möglichkeit von Remote-Audits.