Koalitionsvertrag mit guten Impulsen für eine Stärkung der Rehabilitation
Wichtige Zielvorhaben für die medizinische Rehabilitation sind von der Bundesregierung in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden. Der BDPK begrüßt dies als einen wichtigen Grundstein für die weitere Stärkung der Rehabilitation in Deutschland. Besonders zu begrüßen sind folgenden Pläne:
- Der Grundsatz Prävention vor Reha vor Rente hat einen hohen Stellenwert. Zudem werden Rehamaßnahmen stärker auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet und die unterschiedlichen Sozialversicherungsträger zu Kooperationsvereinbarungen verpflichtet. Dieses kooperative Handeln ebnet den Weg zur Überwindung der Sektorengrenzen für eine bestmögliche Versorgung der Bevölkerung;
- die Aus- und Weiterbildung von Pflegekräften in Rehakliniken zu ermöglichen – eine Forderung, die der BDPK seit Langem gegenüber der Politik vertritt. Hier müssen Reha-Kliniken sowohl für die Ausbildung von Pflegekräften und Psychotherapeuten sowie für die Weiterbildung von Ärzten zugelassen werden, um so dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
- den Zugang zu Maßnahmen der Rehabilitation der Rentenversicherung zu vereinfachen sowie das Reha-Budget bedarfsgerechter auszugestalten. Das heißt, dass Regelungen, wonach das Budget des Folgejahres bei Überschreitungen verkleinert wird, wird ersatzlos gestrichen werden müssen. Der Zugang zur Reha sollte unbürokratisch durch eine direkte Einleitung des behandelnden Arztes oder eines Betriebsarztes erfolgen.