Zeitplan: Veröffentlichung am 30.03.2022, Inkrafttreten am 31.03.2022
Inhalt: Verordnung wird in ihren wesentlichen Teilen bis zum 30.06.2022 verlängert; Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehaeinrichtungen können demnach bis zum 30.06.2022 wie bisher im Rahmen ihrer einrichtungs- oder unternehmensbezogenen Testkonzepte Leistungen nach der Testverordnung erbringen und abrechnen.
Forderungen des BDPK: Verlängerung der Testverordnung über 30.06.2022 hinaus.