Viertes Corona-Steuerhilfegesetz

Zeitplan: 03.02.2022 Referentenentwurf, 16.02.2022 Kabinettsbeschluss, 08.04.2022 1. Lesung Bundestag

Inhalt: Entwurf beinhaltet die angekündigte Bonuszahlung für Pflegekräfte; bis zu 3.000 Euro steuerfrei können Arbeitgeber zur Anerkennung besonderer Leistungen zahlen; Kreis der Anspruchsberechtigten in Bezug auf die Steuerbefreiung umfasst nicht nur Pflegekräfte, sondern auch weitere in Krankenhäusern sowie in Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe tätige Arbeitnehmer:innen; Vorsorge- und Rehakliniken sind durch die Regelung im Referentenentwurf derzeit nicht erfasst.

Forderungen des BDPK: Erweiterung auf Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen.