Zeitplan: 16.06.2020 Regierungsentwurf, 18.09.2020 1. Durchgang Bundesrat, das Gesetz wurde in letzter Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt, weiteres Vorgehen unklar
Inhalte: Einführung Unternehmensstrafrecht; Schaffung eines eigenständigen Sanktionssystems für juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, nicht rechtsfähige Vereine und rechtsfähige Personengesellschaften, sodass auch Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen von dem Gesetz betroffen wären.
Forderungen des BDPK: Herausnahme aller Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Reha-Einrichtungen aus dem Regelungsbereich des Gesetzes.